Lohn Kriterien Gruppierung
Ich weiß nicht, wie ich die Frage stellen soll? Deswegen lege ich einfach los. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei den Kriterien der Lohnerhöhung? Und kann der Betriebsrat Lohngruppen fordern? Wenn ja, wie geht man da vor? Unser Betrieb ist in keinerlei Verband oder tariflich gebunden. Leider haben wir es nicht leicht als Betriebsrat , jahrelang wurde nichts gemacht aus Angst vor der Geschäftsleitung... Sind gerade erst dran uns vorsichtig heranzutasten... Über Rat und Meinungen würde ich mich sehr freuen!
Community-Antworten (2)
30.05.2023 um 10:15 Uhr
Wenn es keinen Tarif gibt ist es schwieriger da man keinen Rahmen zum orientieren hat. Was vielleicht eine Möglichkeit ist über eine Lohnliste vergleiche zu ziehen. Gibt es gleiche oder ähnliche Tätigkeiten die verrichtet werden. Das wäre vielleicht eine möglichkeit sich heranzutasten. Habt Ihr fluktuation im Betrieb? MA die sich einen anderen Job suchen weil sie mehr verdienen. Das sind so Punkte die man sammeln kann um mit dem AG ins Gespräch zu kommen.
30.05.2023 um 10:27 Uhr
"Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei den Kriterien der Lohnerhöhung?"
Im Sinne von Lohngrundsätzen hat der BR ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 (10) BetrVG.
" Und kann der Betriebsrat Lohngruppen fordern?" Wenn keinerlei Bezug zu einem TV vorhanden ist, kann auch nichts auf einer solchen Basis eingefordert werden.
"Wenn ja, wie geht man da vor"
Entweder macht man es wir @Thomas63 vorgeschlagen hat, und fordert von der GL Gehaltslisten an. So kann man evtl. Vergleichsgruppen definieren und mögliche Benachteiligungen aufdecken. Auf der Basis kann auch der BR Gehaltserhöhungen bei der GL für die Betroffenen beantragen.
Vielleicht hilft dem MA das EntgTranspG zusätzlich weiter, auch wenn das vom Ansatz her die Gleichbehandlung von Mann und Frau fördern soll. Aber zumindest verankert es einen Auskunftsanspruch des MA in Unternehmen ab 200 Beschäftigten.
Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, mit dem AG über die Vereinbarung von Lohngrundsätzen in Verhandlungen zu treten. Damit könnte man für die Zukunft Vergleichbarkeit und Verbindlichkeit in der Vergütung herstellen.
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