Erstellt am 04.11.2006 um 00:05 Uhr von Fayence
Dieses BAG Urteil (5.12.2002, 2 AZR 549/01) dürfte für Dich von Interesse sein: Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punkteschema
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2002-12&Sort=1024&Seite=0&nr=8915&pos=5&anz=43
Erstellt am 04.11.2006 um 00:36 Uhr von Fayence
Ramses II,
auch beim BAG gibt es keine Hellseher! ;-))
Daher kann das Urteil den §1 Abs.2 Nr.3 Satz 2 KschG noch nicht berücksichtigt haben! Auf diesen zielt Deine Frage doch ab, nicht wahr?
"In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt."
Erstellt am 04.11.2006 um 04:29 Uhr von maik412
Es ist durchgedrungen, das der AG ein Kriterium "Arbeitsqualität" einbringen möchte.
Was sagt ihr dazu?
Erstellt am 04.11.2006 um 07:02 Uhr von Mona-Lisa
@maik412,
nicht gut! Da kommt dann gern der "Nasenfaktor" in`s Spiel!
Erstellt am 04.11.2006 um 11:27 Uhr von Fayence
Hallo maik412,
ich habe noch eine Übersicht gefunden, welche die Kriterien der Sozialauswahl sehr gut darstellt. Eingegangen wird auch auf den Aspekt "Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl".
Einen Aussage halte ich für besonders wichtig: Eine Punktetabelle ist nur zur Vorauswahl zu verwenden, in jedem Fall muss im Anschluss eine individuelle Abschlussprüfung der Auswahl stattfinden.
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm
Erstellt am 05.11.2006 um 17:25 Uhr von maik412
1) Ich versteh die Seite nicht so ganz.
Kann ich oder der AG nun zusätzliche Kriterien einbringen?
Ich z.B. würde auf "verheiratet" nochmals 2 Punkte bringen.
2) Desweiteren habe ich einen Kollegen, der kann auf einem Auge nichts sehen, und hat morgens
immer epileptische Anfälle. Diese 2 sachen hat er aus Angst keinen Arbeitsplatz zu finden, nirgends eingetragen.
Kann ich diesen Kollegen aus der Sozialauswahl rausnehmen?
3) Kann ich (wir) die Punkte im ersten Beitrag ganz oben ändern?
Ich würde zum Beispiel die Punktezahl der unterhaltspflichtigen Personen auf 5 erhöhen,
das Lebensalter aber nur mit 0,5 Punkten bewerten.
Erstellt am 05.11.2006 um 18:28 Uhr von Fayence
maik412,
Du verlässt mit Deinen "punktuellen" Vorschlägen aus meiner Sicht den Pfad der Tugend!
Zu 1) Bis auf "Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers" sind weitere "Auswahlkriterien" Verhandlungssache.
Als zusätzliches Kriterium "verheiratet" mit 2 Punkten zu bedenken, ist aus meiner Sicht völliger Quatsch!
Zu 2) P.P. = persönliches Pech; falls dieser Kollege jedoch einen Schwerbehindertenausweis hat, soll er diesen zum jetzigen Zeitpunkt dringend vorlegen.
Zu 3) Die Punkte können variiert werden. Du hast das System der "Bepunktung" aber nicht ganz verstanden. Die einzelnen Kriterien müssen/sollen in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen, um dem Wort "Sozialauswahl" gerecht werden zu können.
Mein ganz dringender Rat im Sinne Eurer KollegInnen: Zieht einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu! Mit Deinen Vorstellungen wird der Sozialplan eine mittlere Katastrophe.
Erstellt am 05.11.2006 um 20:11 Uhr von maik412
Sorry, kann deine Argumentation nicht ganz nachvollziehen.
Warum soll verheiratet nicht bewertet werden?
Unterhaltspflichtige Personen werden bepunktet, aber meine Ehafrau wir dnicht berücksichtigt?
Sie betrifft es finanziell doch ebenso, wenn ich meinen Job verliere!
Ich bin der Meinung, das das Lebensalter nicht so hoch bewertet werden sollte. Warum auch?
Ein jüngerer Kollege/in hat es genauso schwer einen neuen Job zu finden wie ein älterer.
Ältere Kollegen sind gegenüber jüngeren auch weniger anpassungsfähig für neue Aufgaben usw usw.
Bitte erkläre mir, was du meinst ....
Erstellt am 05.11.2006 um 20:52 Uhr von Kölner
@maik412
Du wirst aber zugeben, dass die "DINKiS" durchaus Vorteile haben, die zwecks Unterhaltspflicht nicht zu berücksichtigen sind.
Erstellt am 05.11.2006 um 20:59 Uhr von Fayence
maik412,
ich empfehle, Dir einmal Statistiken bzgl. der Dauer der Arbeitslosigkeit nach Altersgruppen anzusehen...
Beispiel für das Jahr 2003: Arbeitslosigkeit 2 Jahre und länger (in %)
30 bis unter 35 Jahre 1,7
35 bis unter 40 Jahre 5,0
40 bis unter 45 Jahre 10,4
45 bis unter 50 Jahre 13,6
50 bis unter 55 Jahre 18,0
55 bis unter 60 Jahre 23,9
60 bis unter 65 Jahre 24,4
Und was die Ehefrau betrifft... Klar, es könnte sein, dass sie auf das ein oder andere paar Schuhe oder eine neue schicke Handtasche von Hermes verzichten muss! Tut mir leid, aber diese Deine Argumentation läuft auch vor einem Gericht in´s Leere. Ist doch auch der Status "Doppelverdiener" nicht zu berücksichtigen. Halte Dein Argument auch dann für haltlos, falls Deine Ehefrau nicht erwerbstätig ist.
P.S.
Müsste eine Einigungsstelle tätig werden, ist unter §112 Abs.5 Nr.2 Satz 1 folgendes zu lesen: "Sie hat die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen."
Erstellt am 06.11.2006 um 09:20 Uhr von Fayence
Ramses II,
der Aussage, dass nur noch diese vier Kriterien zulässig sind, möchte ich widersprechen.
Komme Dir aber soweit entgegen, dass ich meine Pauschalaussage, weitere Kriterien seien Verhandlungssache, zurücknehme.
Nimmt der AG aus berechtigtem betrieblichen Interesse weitere Kriterien auf, müssen diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den gesetzlich vorgegebenen stehen und dürfen nicht dazu führen, dass die gesetzl. Kriterien umgangen bzw. "aufgeweicht" werden.
Bevor Deine Nachfrage kommt, welche Kriterien dieses denn sein könnten...
Lebensalter : z.B. könnten zwecks Wahrung einer ausgewogenen Altersstruktur im Betrieb mehrere "Gruppen" gebildet werden, innerhalb derer die Sozialauswahl nach bestimmten Kriterien vorgenommen wird.
Erstellt am 06.11.2006 um 09:43 Uhr von Fayence
Ramses II,
ich gebe mich an dieser Stelle erst einmal geschlagen! ;-))
Erstellt am 06.11.2006 um 10:03 Uhr von Fayence
"Fast unser gesamtes Wissen verdanken wir nicht denen, die zustimmten, sondern denen, die anderer Meinung waren."
Charles Caleb Colton, (1780 - 1832), englischer Aphoristiker und Essayist