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MTA-F mit Röntgenschein

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tarja2016
Mai 2020 bearbeitet

Hallo,

ich würde gerne erfahren, ob ich eine Chance auf höher Gruppierung habe. Ich bin gelernte MTA-F und habe vor 5 Jahren meinen Röntgenschein gemacht und arbeite im Krankenhaus. Ich muss unter der Woche alleine Dienste machen und am Wochenende auch, in meiner Klinik gibt es nur ein Röntgen, kein CT oder MRT. Ich bin in Gruppe 6 eingruppiert, wie alle anderen MFA´s in meiner Abteilung und die MTA-R in Gruppe 8 oder 9, ich würde gerne erfahren, ob ich Anspruch auf eine höher Gruppierung habe, auf Grund meiner MTA-F Ausbildung?

Vielen dank im voraus

Susann Geppert

1.491023

Community-Antworten (23)

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celestro

21.05.2020 um 13:38 Uhr

Da sollten Sie sich an die zuständige Gewerkschaft wenden. Denn woher soll hier jemand die Einstufungskriterien bei Ihnen kennen?

C
Challenger

21.05.2020 um 14:15 Uhr

  1. Was MTA heißt, ist klar. Was aber bedeuten die Anhängsel R & F ?
  2. Welcher Tarifvertrag gilt bei Euch ?
T
tarja2016

21.05.2020 um 17:29 Uhr

Hallo @ Challenger,

Das F steht für Funktionsdiagnostik und das R für Radiologie bei MTA.

Ich bin gelernte MTA für Funktionsdiagnostik und arbeite seit 5 Jahren im Krankenhaus als Röntgenassistentin . Wir haben Arzthelferinnen mit Röntgenschein und MTA R.

Die Arzthelferinnen, wie auch ich, haben alle einen Röntgenschein und haben die selbe und gleiche Tätigkeit, wie die MTA R.

Bei uns im Krankenhaus gilt der TVÖD.

Ich hätte halt gerne in Erfahrung gebracht , ob ich Anrecht, auf eine MTA Eingruppierung habe.

S
seehas

22.05.2020 um 09:43 Uhr

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Der sollte sich soweit auskennen, dass er diese Frage korrekt beantworten kann. Im öffentlichen Tarifrecht gilt meistens die Voraussetzung, dass eine Tätigkeit nicht unerheblich sein darf (>25%) um einen Vergütungsanspruch auszulösen. Daneben wird aber auch immer unterschieden zwischen Mitarbeitenden die eine Ausbildung für ihre Tätigkeit absolviert haben und solchen die eine Tätigkeit ausüben ("in der Tätigkeit von"), auch wenn sie dafür zusätzliche Qualifikationen erworben haben.

N
nicoline

22.05.2020 um 12:55 Uhr

tarja2016 Ich bin in Gruppe 6 eingruppiert, wie alle anderen MFA´s in meiner Abteilung

Die MFA fallen in der neuen Entgeltordnung des TVöD mit ihrer Eingruppierung unter die "Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale" und erreichen nur dann eine höhere Eingruppierung wenn sie zu einem bestimmten Anteil sog. selbständige Leistungen erbringen. Selbständig im Sinne der Eingruppierung bedeutet nicht, dass man weiß, was man tun muss, ohne, dass einem jemand etrwas sagt. Es bedeutet, dass man mit einer "eigenen geistigen Initiative" die Arbeit erledigt und einen gewissen Entscheidungsspielraum hat, auf welche Art und Weise man diese Arbeit erfolgreich beendet.

MTA fallen mit ihrer Eingruppierung unter die "Beschäftigten in Gesundheitsberufen" Fallgruppe 10. Sie sind mindestens in die Entgeltgruppe 7 einzugruppieren, egal ob MTA-F oder MTA-R

EG 7 Staatlich geprüfte MTA sowie Zytologisch technische Assistenten/innen mit jeweils entsprechender Tätigkeit.

Du bist also tatsächlich zu neidrig eingruppiert.

Wenn es einen BR oder PR gibt, solltest du dich an den wenden. Wenn nicht, musst du alleine für die richtige Eingruppierung kämpfen. Wende dich dazu an deine Personalsachbearbeiterin. Sie möge dir die Korrektheit deiner Eingruppierung nachweisen! Die neue Entgeltordnung des TVöD ist seit dem 01.01.2017 in Kraft. Du müsstest doch eigentlich übergeleitet worden sein. Vielleicht ist da schon ein Fehler passiert,

C
celestro

22.05.2020 um 14:47 Uhr

Für mich stellt sich die Frage ... wird Arbeit verrichtet, zu der man diese Ausbildung benötigt? Wenn nicht, stelle ich durchaus in Frage, ob man die TE höher gruppieren muss.

T
tarja2016

22.05.2020 um 15:19 Uhr

@ Nicoline

Danke für die Antwort... Uch muss dazu sagen,ich war unerfahren,was öffentlicher Dienst angeht und hab mich damals einfach nur gefreut,endlich eine Stelle im Krankenhaus zu bekommen und naja...war eben nich grün hinter den Ohren...?

Ich hab damals ,wo das 2017 raus kam,auch einen Antrag auf höher Gruppierung gestellt,dieser wurde aber abgelehnt...

Aber nun gut,ich werde mit dem Betriebsrat reden und nochmals eine höher Gruppierung beantragen...

Vielen Dank

T
tarja2016

22.05.2020 um 15:22 Uhr

@celestro

In meinen Augen ist die MTAR Ausbildung in unserer Abteilung nicht notwendig bzw schon und alles gut...aber ich habe und mache die gleichen Aufgaben ,wie die MTAR, wir haben nur ein reines Röntgen Gerät bis jetzt, ab Juli ist geplant,das wir ein CT bekommen, was aber ja dann wieder nur eine MTAR fahren kann,da wir bis jetzt noch einen Radiologen haben...

C
celestro

23.05.2020 um 02:27 Uhr

Ich muss gestehen, dass ich immer noch nicht herauslesen kann, ob Du in einem entsprechenden Umfang die notwendigen Tätigkeiten erledigst. Das Du die gleichen Arbeiten wie die MTAR machst, ist dabei nur bedingt relevant denke ich. Denn wenn die überbezahlt sind ....

N
nicoline

23.05.2020 um 10:40 Uhr

tarja2016 erkläre doch bitte mal, was genau deine Tätigkeit ist. Arbeitest du als MTA-F in der Rö Abt. oder übst du exact die gleichen Tätigkeiten aus, wie eine MTA-R?

T
tarja2016

23.05.2020 um 10:58 Uhr

@celestro und @nicoline

Meine Tätigkeiten bei mir in der Arbeit sind wirklich identisch ,wie die einer MTAR.

Bestellen meiner Patienten von den Stationen, Röntgen der Patienten von der Notaufnahme und ambulanten Sprechstunde, Röntgen der Patienten auf unserer Intensiv Station mit dem mobilen Röntgengerät, Röntgen der Schockraum Patienten ( z.b. schwerer VU) in der Notaufnahme, abdecken der Bereitschaftsdienste unter der Woche und am Wochenende und an Feiertagen ( Nachts sind wir alleine in der Abteilung bzw. nur eine Mitarbeiterin) . Ach ja und zusätzlich, bin ich für die gesamten Röntgenplaketten zuständig und muss sie monatlich wechseln.

Im großen und ganzen war es das.

N
nicoline

23.05.2020 um 13:22 Uhr

Hallo, ich bleibe dabei, du gehörst mindestens in die EG 7. Ob eine MTA-R in die EG 8 oder 9 einzugruppieren ist, hängt davon ab, ob und wieviel schwierige Tätigkeiten sie ausübt. Diese sind in der Protokollnotiz 1 zu den Eingruppierungen für MTA niedergeschrieben. Es würde mich interessieren, mit welcher Begründung deine beantragte Höhergruppierung damals abgelehnt wurde.

T
tarja2016

23.05.2020 um 15:51 Uhr

@nicoline Danke für deine Antwort. Wie gesagt...klar ich bin gelernte MTA-F und arbeite jetzt im Röngten und du hast mich verstanden...zwecks Gurppe und so. Schriftlich gab es keine Begründung, wurde einfach nur abgelehnt... Aber ich werde mit dem BR reden und auch nochmal einen Antrag stellen.

Selbst meine Kolleginnen, die MTAR sind,verstehen es nicht, warum ich nicht in einer MTA Gruppe bin...bzw die haben eben jetzt den Stein ins Rollen gebracht und gesagt,ich gehör in ihren Augen in eine MTA Gruppe.

C
celestro

23.05.2020 um 16:21 Uhr

Wenn das sogar von den Kollegen ausgeht und die der Meinung sind, Du würdest höher eingruppiert gehören, dann wird da vermutlich etwas dran sein.

C
Challenger

23.05.2020 um 17:45 Uhr

Zitat nicoline : Es würde mich interessieren, mit welcher Begründung deine beantragte Höhergruppierung damals abgelehnt wurde.

Zitat Tarja2016 : Schriftlich gab es keine Begründung, wurde einfach nur abgelehnt...

Einfach nur abgelehnt, klingt danach, dass sie keine nachvollziehbare Begründung für ihre Ablehnung liefern kann. Meiner Auffassung nach, hast Du jedoch nach § 82 Abs.2 BetrVG einen entsprechenden Anspruch darauf, dass und warum Dir eine Höhergruppierung nicht zusteht.

Vergleich :

§ 82 BetrVG - Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers -

(1) .................

(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

N
nicoline

23.05.2020 um 18:02 Uhr

Tarja2016 Hast du in der Klinik, wo du jetzt arbeitest, mal als MTA-F gearbeitet und bist dann in die Rö-Abt. versetzt worden, oder hast du gleich in der Rö-Abt. angefangen? celestro Tatsächlich spielt es bei der Eingruppierung im TVöD überhaupt keine Rolle, was die Kollegen darüber denken! Oder verstehe ich deinen Sarkasmus mal wieder nicht?

N
nicoline

23.05.2020 um 18:08 Uhr

PS: lösch mal besser deinen Klarnamen

C
celestro

23.05.2020 um 21:14 Uhr

"celestro Tatsächlich spielt es bei der Eingruppierung im TVöD überhaupt keine Rolle, was die Kollegen darüber denken! Oder verstehe ich deinen Sarkasmus mal wieder nicht?"

Es ist schnell mal so, das ein AN glaubt, er gehöre in eine andere Lohngruppe. Ich wollte nur sagen, dass demgegenüber schon mehr aussagt, wenn mehrere andere Person mit Einblick AUCH der Meinung der TE sind.

T
tarja2016

23.05.2020 um 21:16 Uhr

Ich werde mich definitiv noch mal schlau machen und zum BR gehen.

@nicoline

Ich habe gleich in der Röntgenabteilung angefangen und war vorher noch nie im Krankenhaus tätig und somit war ich genau hinter den Ohren,was den tvöd angeht und hatte keine Ahnung, auf was ich achten muss :-(

Vorher war ich 5 Jahre als MTA-F tätig,aber eben nur in einer Praxis und meinen Röntgenschein, habe ich erstmal gemacht,als ich im Krankenhaus in der Röntgenabteilung begonnen habe.

Wollt eben nur gerne wissen, ob ich überhaupt eine Chance habe,auf eine höher Gruppierung...

N
nicoline

23.05.2020 um 21:43 Uhr

Tarja2016 Alles klar, danke für die Antwort. Da hat der BR bei der Einstellung schon nicht richtig aufgepasst. Dir ist aber klar, dass du den Antrag auf Höhergruppierung NICHT beim BR stellen musst, sondern in der Personalabteilung oder wie auch immer das bei euch heißt. Es wäre ganz furchtbar nett, wenn du berichten würdest, wie das Ganze ausgeht, was der BR sagt und auch, was deine Personalsachbearbeiterin sagt.

T
tarja2016

23.05.2020 um 21:57 Uhr

@nicoline

Naja...am Ende war und bin ich da ja auch selber Schuld...hatte damals keine Ahnung, wie das mit den Gruppen und alles so abläuft und damals wie gesagt froh,nen Job im öffentlichen Dienst zu haben.

Aber ja...ich werde mich schlau machen und definitiv einen Antrag auf höher Gruppierung machen und dann mal sehen, mit der Begründung der neuen Entgeldordnung von 2017.

Vielen lieben Dank für eure Antworten

T
tarja2016

27.05.2020 um 20:36 Uhr

Kurzes up Date... Hab leider erst bei der Personalabteilung am 8 Juni einen Termin...aber nun gut...das warten wir ab. Und im weiteren hab ich mich über eine Um- und bzw Weiterschulung informiert. Aber eh das da zu ner Antwort bzw Lösung kommt ,dauert es leider auch noch bissi, da Urlaubszeit ist und mich leider gedulden muss und soll.. aber wir haben ja Zeit und haben erstmal den Stein ins Rollen gebracht...

Liebe Grüße

N
nicoline

27.05.2020 um 22:35 Uhr

Tarja2016 Kurzes up Date... Danke, das ist nett von dir. Ich freu mich auf das Nächste. ? Schöne Pfingsten, hoffentlich ohne Dienst. ?

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