BV zur Überstundenregelung
Ich habe auch nochmal eine. Kennt Ihr eine gute Quelle für existierende BVs zum Thema Überstunden? Wir hatten folgenden Verlauf. In einem Teil unseres Unternehmens (Pflegeeinrichtungen) kommen viele Überstunden zusammen. Einige Mitarbeiter haben 400+ Stunden, die sind seit Jahren angehäuft. Wir wollen eine BV schließen. AG auch. Dabei haben wir "Eckpunkte" verhandelt. Ein RA hat uns diese auseinander genommen und am Ende steht: Wir haben 2 Jahre verhandelt und das ist alles nicht sauber. Der RA steht aber zu wenig zur Verfügung (tanzt auf allen Hochzeiten in unserem Landkreis) und ist daher schlecht planbar und kommt auch nicht so recht weiter bei der Beratung. Habt Ihr mal eine zur Ansicht? Oder gibts ne Seite, die Ihr gut findet, wo man mal gucken kann, was "usus" da draußen ist? Dann könnten wir "vorformulieren".
Danke! Schönes WE! M.
Community-Antworten (6)
04.11.2016 um 14:12 Uhr
Master Pit, ganz pauschal empfehle ich Dir die Seite www.boeckler.de der hans-Böckler-Stiftung, die eine Menge an Betriebsvereinbarungen zusammengetragen und ausgewertet hat. Abgesehen davon empfehle ich Euch dringend Schulungen zum Thema Arbeitszeit, z.B. die Verdi-Seminare zur Schichtplanfibel. Ohne eigene Kenntnisse seid Ihr einem Anwalt hilflos ausgeliefert, und auch der macht Fehler. Mal abgesehen: Es ist ja Aufgabe eines RA, falsche Eckpunkte ausenander zu nehmen. Es ist aber doch auch seine Aufgabe, das, was Ihr wollt, in eine rechtsichere Form zu gießen. Nehmt Euch einen anderen Anwalt!
04.11.2016 um 17:52 Uhr
Ich sehe das ähnlich kritisch. Eine schlechte betriebliche Regelung bleibt eine schlechte betriebliche Regelung - auch wenn sie von einem Juristen perfekt formuliert wird.
Ihr braucht erst einmal mehr fachlichen Input. Entweder durch Seminare oder mit Hilfe eines Sachverständigen.
Ihr solltet Euch dabei auch mit dem Thema Personalplanung und Personaleinsatzplanung befassen.
Und wenn Ihr Euch schon auf Gespäche über eine "organisierete Mehrarbeit" in Form einer BV einlasst, gebt dem AG nicht zu viel Freiraum (+/- x00 Stunden), und denkt an verbindliche Regeln zum Abbau der Mehrarbeit.
05.11.2016 um 12:50 Uhr
Ihr müsst zunächst klären, wie und warum Überstunden angeordnet werden. Euer Arbeitgeber sollte hier auch im Zuge der Personalplanung im Vorfeld die Personaldecke so bestimmen, dass keine ständige Überplanung entsteht. Ist eine Fehlplanung erkennbar müsst ihr handeln. Wenn ihr aber stark saisonal abhängig seid, könnt ihr natürlich in einer BV Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitflexibilisierung festlegen. Das wichtigste vorweg, fragt eure Mitarbeiter (Umfrage).
05.11.2016 um 14:19 Uhr
Wenn ein Anwalt bereits die "Eckpunkte" zerreißt, dann habt Ihr aber einen absolut grottenschlechten Job gemacht.
Und wenn Ihr zwei Jahreverhandelt habt um Euch auf Eckpunkte zu einigen, dann ist das auch eine besondere Leistung.
Als Arbeitgeber würde ich die Verhandlungen als gescheitert erklären damit die Einigungsstelle einberufen werden kann.
08.11.2016 um 09:18 Uhr
Hallo zusammen,
die Dauer der Verhandlungen und die Tatsache, dass wir kaum etwas erreicht haben, steht in einem engen Zusammenhang zu meiner Frage hier im Forum "zahnloser Löwe". Die Eckpunkte waren im Gremium schnell da, aber im Zuge der über 15 Jahre (oder mehr) eingeübten "vertrauensvollen Zusammenarbeit" einiger Mitglieder, die dem AG zuspielen, wurde das alles derart verwaschen und weichgespült, dass man nichts davon mehr gebrauchen kann/konnte. Die letzten wenigen Regelungen, die übrig blieben, waren eher "laff". Dazu haben wir uns dann "Sachverstand" in Form des RA ins Boot geholt. Hier haben aber einige von uns nur den Eindruck, dass er vor allem mit dem Neuaufsetzen usw. sein eigenes Säckel fülllen möchte. Insgesamt eine verfahrene Situation. Daher habe ich ja auch mal nach Anregungen gefragt - um etwas Gas in der Sache geben und Ergebnisse vor Ende der Amtsperiode vorweisen zu können. Übrigens: anderer Unternehmensteil, gleiche Geschäftsführung: die haben mit ihm fast 9 Jahre gebraucht, um eine Einigung zu erzielen......
08.11.2016 um 10:44 Uhr
ja, auch ein Anwalt hat wirtschaftliche Interessen. Deshalb wird ein Anwalt auch nie dagen, dass ein ihm vorgelegter Entwurf gut ist.
Es gibt aber meines Erachtens kein Thema in der betrieblichen Mitbestimmung, welches ein Jahr oder länger verhandelt werden muss, bzw. bei Verhandlungen von über einem Jahr werden die Zeiten des Nichtverhandelns überwiegen.
Gerade bei einem Thema wie z.B. "Überstunden" hat ja der Arbeitgeber ein hohes Interesse an einer Einigung welche ihm in Zukunft die Planung und Einsatzsteuerung erleichtert. Insofern sollte es doch eher der BR sein, der hier Tempo und Route vorgibt. Dann macht man halt ein Eckpunktepapier (so viele sind das ja nicht), leitet daraus eine Forderung ab und dann arbeitet man die Punkte ab.
Und selbst wenn dann jemand das Eckpunktepapier an den Arbeitgeber weiterleitet, was soll's? Er weiß dann an welchen Punkten er nicht vorbeikommt.
Verwandte Themen
Überstundenregelung bisher keine BV dazu weil AGin (bisher) sich nicht darauf einlassen will - was tun?
ÄlterIn unserem Verein (Bereich psychosoziale Betreuung) gibt es keine BV zur Überstundenregelung. Wir als BR wollten dies nun ändern, worauf sich die AGin (bisher) nicht einlassen will. Lt. ihrer Aussage
Umsetzung von Überstundenregelung in der Praxis (Klinik) - wer hat eine BV oder Regelungsabrede zur Überstundenregelung?
ÄlterHallo, ich suche Betriebsräte, vordringlich im Krankenhaus/Pflege, die eine BV oder Regelungsabrede zur Überstundenregelung haben und diese auch umsetzten. Also, wie klappt es mit Information zu plan
Überstundenregelung
ÄlterHallo , wir brauchen Euren Rat ! Ich lese schon seit längerem Euer Forum und finde es ungemein informativ . Jetzt habe ich auch eine Frage und würde mich über einige Tips zur Verhaltensweise freuen.
Mitbestimmung Arbeitszeit?
ÄlterGroßprojekt im Ing.büro führt zu Urlaubssperre und einer Überstundenregelung, beides nicht mit dem BR abgestimmt. Überstundenregelung ohne Feiertagszuschläge und damit im Widerspruch zu geltender Bet
Überstundenregelung BV / Arbeitsvertrag
ÄlterHallo zusammen, uns beschäftigt im Gremium zur Zeit eine Frage zum Thema Überstundenregelung. Wir haben eine gültige BV, in der das Thema geregelt ist. Es werden alle Überstunden erfasst und entsprec