Erstellt am 04.11.2016 um 13:12 Uhr von alterMann
Master Pit, ganz pauschal empfehle ich Dir die Seite www.boeckler.de der hans-Böckler-Stiftung, die eine Menge an Betriebsvereinbarungen zusammengetragen und ausgewertet hat.
Abgesehen davon empfehle ich Euch dringend Schulungen zum Thema Arbeitszeit, z.B. die Verdi-Seminare zur Schichtplanfibel. Ohne eigene Kenntnisse seid Ihr einem Anwalt hilflos ausgeliefert, und auch der macht Fehler.
Mal abgesehen: Es ist ja Aufgabe eines RA, falsche Eckpunkte ausenander zu nehmen. Es ist aber doch auch seine Aufgabe, das, was Ihr wollt, in eine rechtsichere Form zu gießen. Nehmt Euch einen anderen Anwalt!
Erstellt am 04.11.2016 um 16:52 Uhr von gironimo
Ich sehe das ähnlich kritisch. Eine schlechte betriebliche Regelung bleibt eine schlechte betriebliche Regelung - auch wenn sie von einem Juristen perfekt formuliert wird.
Ihr braucht erst einmal mehr fachlichen Input. Entweder durch Seminare oder mit Hilfe eines Sachverständigen.
Ihr solltet Euch dabei auch mit dem Thema Personalplanung und Personaleinsatzplanung befassen.
Und wenn Ihr Euch schon auf Gespäche über eine "organisierete Mehrarbeit" in Form einer BV einlasst, gebt dem AG nicht zu viel Freiraum (+/- x00 Stunden), und denkt an verbindliche Regeln zum Abbau der Mehrarbeit.
Erstellt am 05.11.2016 um 11:50 Uhr von Jannipa
Ihr müsst zunächst klären, wie und warum Überstunden angeordnet werden. Euer Arbeitgeber sollte hier auch im Zuge der Personalplanung im Vorfeld die Personaldecke so bestimmen, dass keine ständige Überplanung entsteht. Ist eine Fehlplanung erkennbar müsst ihr handeln. Wenn ihr aber stark saisonal abhängig seid, könnt ihr natürlich in einer BV Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitflexibilisierung festlegen. Das wichtigste vorweg, fragt eure Mitarbeiter (Umfrage).
Erstellt am 05.11.2016 um 13:19 Uhr von Pjöööng
Wenn ein Anwalt bereits die "Eckpunkte" zerreißt, dann habt Ihr aber einen absolut grottenschlechten Job gemacht.
Und wenn Ihr zwei Jahreverhandelt habt um Euch auf Eckpunkte zu einigen, dann ist das auch eine besondere Leistung.
Als Arbeitgeber würde ich die Verhandlungen als gescheitert erklären damit die Einigungsstelle einberufen werden kann.
Erstellt am 08.11.2016 um 08:18 Uhr von MasterPit
Hallo zusammen,
die Dauer der Verhandlungen und die Tatsache, dass wir kaum etwas erreicht haben, steht in einem engen Zusammenhang zu meiner Frage hier im Forum "zahnloser Löwe". Die Eckpunkte waren im Gremium schnell da, aber im Zuge der über 15 Jahre (oder mehr) eingeübten "vertrauensvollen Zusammenarbeit" einiger Mitglieder, die dem AG zuspielen, wurde das alles derart verwaschen und weichgespült, dass man nichts davon mehr gebrauchen kann/konnte. Die letzten wenigen Regelungen, die übrig blieben, waren eher "laff". Dazu haben wir uns dann "Sachverstand" in Form des RA ins Boot geholt. Hier haben aber einige von uns nur den Eindruck, dass er vor allem mit dem Neuaufsetzen usw. sein eigenes Säckel fülllen möchte.
Insgesamt eine verfahrene Situation. Daher habe ich ja auch mal nach Anregungen gefragt - um etwas Gas in der Sache geben und Ergebnisse vor Ende der Amtsperiode vorweisen zu können.
Übrigens: anderer Unternehmensteil, gleiche Geschäftsführung: die haben mit ihm fast 9 Jahre gebraucht, um eine Einigung zu erzielen......
Erstellt am 08.11.2016 um 09:44 Uhr von Pjöööng
ja, auch ein Anwalt hat wirtschaftliche Interessen. Deshalb wird ein Anwalt auch nie dagen, dass ein ihm vorgelegter Entwurf gut ist.
Es gibt aber meines Erachtens kein Thema in der betrieblichen Mitbestimmung, welches ein Jahr oder länger verhandelt werden muss, bzw. bei Verhandlungen von über einem Jahr werden die Zeiten des Nichtverhandelns überwiegen.
Gerade bei einem Thema wie z.B. "Überstunden" hat ja der Arbeitgeber ein hohes Interesse an einer Einigung welche ihm in Zukunft die Planung und Einsatzsteuerung erleichtert. Insofern sollte es doch eher der BR sein, der hier Tempo und Route vorgibt. Dann macht man halt ein Eckpunktepapier (so viele sind das ja nicht), leitet daraus eine Forderung ab und dann arbeitet man die Punkte ab.
Und selbst wenn dann jemand das Eckpunktepapier an den Arbeitgeber weiterleitet, was soll's? Er weiß dann an welchen Punkten er nicht vorbeikommt.