Hallo zusammen, uns beschäftigt im Gremium zur Zeit eine Frage zum Thema Überstundenregelung.
Wir haben eine gültige BV, in der das Thema geregelt ist. Es werden alle Überstunden erfasst und entsprechend ausgeglichen (Freizeit oder Ausbezahlen).
1. In den Verträgen einiger neuer Kollegen (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze) steht nun drin, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Bei den Kollegen, die schon länger da sind, fehlt dieser Passus und sie dürfen trotz hohem Verdienst jede Überstunde ausgleichen.
2. Die GL hätte gerne in einer Neufassung der BV, in dem steht, dass bei ALLEN Kollegen über der Beitragsbemessungsgrenze die Überstunden mit dem Gehalt abgeglichen sind.
Wir haben jetzt diskutiert, was dann gilt - BV oder Vertrag? Meiner Meinung nach gilt hier das Günstigskeitsprinzip und den Kollegen mit "altem" Vertrag kann die BV schnurz sein...