Mitbestimmung Arbeitszeit?
Großprojekt im Ing.büro führt zu Urlaubssperre und einer Überstundenregelung, beides nicht mit dem BR abgestimmt. Überstundenregelung ohne Feiertagszuschläge und damit im Widerspruch zu geltender Betriebsordnung. Welche Hebel hat der BR (außer dem ArbeitszeitG), die GF zur Abstimmung und ggf. Änderung der Bestimmungen zu zwingen? Danke für einen Tip.
Community-Antworten (4)
07.05.2007 um 19:11 Uhr
Es ist doch schön, wenn ein Ing. Büro einen gr. Auftrag erhält , dennoch Pauschale Urlaubssperre ohne Zustimmung des BR gibt es nicht. BR hat bei kollektiven Urlaubsgrundsätzen Mitbestimmung und hat das in Form einer BV mit BR einvernehmlich abzustimmen.
Ich nehme an, dass kein Tarifvertrag gilt, oder ? Was heißt „Betriebsordnung“ ? Gibt es eine BV zu Überstunden oder Mehrarbeit und Überstundenzuschlägen ? Auch das ist mit BR zu verhandeln.
Was steht im individuellen Arbeitsvertrag zu diesem Thema ?
07.05.2007 um 19:57 Uhr
Vielen Dank, Konrad. Ein Tarifvertrag gilt nicht, es existiert eine sog. Betriebsordnung (BO), die recht klare Regelungen zu Überstunden, Ü.zuschläge etc. enthält. Die BO ist aufgrund jahrelanger betrieblicher Übung etabliert, aber nicht offiziell ratifiziert. In älteren Arbeitsverträgen wird darauf noch Bezug genommen, BO soll eigentlich schon seit längerem in aktuelle BVen überführt werden. Sollte zum genannten Problem eine Einzel-BV erstellt werden? Kann nicht der AG die besonderen betrieblichen Erfordernisse immer als Totschlagargument benützen? Gruß MB
08.05.2007 um 10:18 Uhr
hallo @MB "Sollte zum genannten Problem eine Einzel-BV erstellt werden?" Klares Ja, natürlich sind die Interessen des AG zu beachten, dennoch eine generelle Urlaubssperre für Alle kann nicht die Lösung sein, weil AG auch private Belange (Schulferien, gebuchte Reisen usw.) lt Urlaubsgesetz zu berücksichtigen hat.
Die Betriebsordnung sollte bald in eine (erzwingbare) BV umgewandelt werden, dabei aber die aktuelle Gesetzeslage beachten.
08.05.2007 um 14:39 Uhr
Hallo MB,
ihr habt ein erzwingbares MBR nach § 87 BetrVG Abs. 1 Punkt 3 zu den Überstunden und Punkt 5 zu Urlaubsgrundsätze.
Schau dir dazu auch im Fitting § 87 ab RN 140 zu Überstunden und ab RN 191 zu Urlaub an.
MfG Angi1
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