Umsetzung von Überstundenregelung in der Praxis (Klinik) - wer hat eine BV oder Regelungsabrede zur Überstundenregelung?
Hallo, ich suche Betriebsräte, vordringlich im Krankenhaus/Pflege, die eine BV oder Regelungsabrede zur Überstundenregelung haben und diese auch umsetzten. Also, wie klappt es mit Information zu planbaren Überstunden, welche Zeitkontingente haben die Abtlgs.leiter für Notfälle zur Verfügung, werden die Statistiken genau geführt und weitergeleitet? Wir haben unserer Klinikleitung einen, wie wir finden moderaten und für alle Seiten annehmbaren Vorschlag vorgelegt, der mit den Worten : "Diesen Aufwand wollen sie doch nicht tatsächlich betreiben und uns zumuten??!! Ich kenne kein Haus in dem so etwas praktiziert wird!" abzuschmettern versucht wurde. Da unser AG ein harter Hund ist, brauchen wir aber genau diese strukturierte Dokumentation von Überstunden, um im Zweifelsfall die Forderung nach einer Neueinstellung oder anderem, untermauern zu können. Haben den Verdacht, dass die Krankenhausleitung genau das befürchtet, dass wir nämlich nachweisen können dass neue Leute dringend nötig sind! (Wie in fast jedem Haus) Also liebe Leute, wäre schön, wenn sich jemand dafür finden ließe. Vielen Dank
Community-Antworten (4)
12.11.2008 um 19:12 Uhr
@PT-Netty
ich finde es sehr schwierig zu diesem doch sehr komplexen Thema "Pflege/KH" eine BV zu vereinbaren. Da bei uns mit SAP-unterstützten DP gearbeitet wird und die Dienstpläne 4Wochen im voraus geplant und uns dann zur Genehmigung vorgelegt werden, habe ich dadurch eigentlich ein gutes Instrument, um geplante Über/Mehrstunden zu erkennen und eingreifen zu können. Und wenn wir als BR dem Dienstplan nicht zustimmen, dann muss halt neu geplant werden. Das war am Anfang recht schwierig durchzusetzen, doch nachdem wir mehrfach Verstösse gegen Arbzg angemahnt und auch mit Anwalt bis zum Ende durchgezogen haben wurden im laufe der Zeit einige Planstellen geschaffen. Helfen tut uns auch ein "Springerpool" im Pflegebereich, die MA haben einen festen DP, aber sind z.B. für den Bereich Chirurgie (Station B,F,X,Y,Z) zusätzlich mit Spätdienstfür St.X geplant und auf St. B ist jemand kurzfristig ausgefallen, dann gehen die MA auf St. B. Dieses erfahren Sie mindestens 24 Std. vorher, sollte aber niemand kurzfristig ausfallen (im rahmen von den 24 Std) dann kann ein Stamm-MA auf der St.X, der Überstunden hat und gerne FA haben möchte, diesen bekommen. Wie gesagt nur, wenn der MA dies möchte. Anfänglich haben natürlich Stltg. versucht, dies auszunutzen und "sanften" Druck auszuüben, nach dem Motto "Du WILLST doch morgen FA haben, oderrrr??" doch dies konnten wir schnell abstellen. Diese Art der regelung finde ich besser wie eine BV, man muss halt in der Pflege öfter kurzfristig reagieren, damit kein Patient Schaden nimmt auf der einen, der wichtigeren Seite, aber wenn ich Betten schließe, weil kein Pflegepersonal mehr da, ist das auf Dauer für "das Überleben im Krankenhaus" auch nicht so gut.
13.11.2008 um 10:30 Uhr
@galaxy
Guten Morgen, erst mal vielen Dank dass du dich so ausführlich gemeldet hast. Bei uns liegt die Problematik ein wenig anders, als in einem kommunalen Akuthaus. Wir sind sowas wie eine Spezialklinik mit halb-öffentlicher Trägerschaft. Aber das ist ein anderes Thema. Worauf ich hinaus will, ist, dass wir die Klinik für Geriatrie sind, nicht ganz 80 MAs haben (incl.Ärzte und Verwaltung) und uns auf 2 überschaubare Stationen verteilen. Also Springerdienste etc. nicht anfallen. In der Regelungsabrede ging es darum, den Abtlgltg. z.B. ein Zeitkontingent zur Verfügung zu stellen, welches in Notsituationen ohne Zustimmung des Betriebsrates ausgeschöpft werden kann und die restliche Überstundenproblematik in ein überschaubares Gerüst zu verpacken. Du kennst das, die PDL kann nicht, wenn eine Schwester morgens anruft, erst auf die Entscheidung der BrSitzung warten, bis sie eine andere Schwester aus dem Frei holt. Dann können wir zu machen. Deshalb Stunden, die im Notfall mit der vorweggenommenen Zustimmung des BRs verteilt werden können. Grundsätzlich sind wir miteinander klar. Alle wehren sich nur gegen den angeblich so immensen Arbeitsaufwand, bei planbaren Überstunden vorher und bei Notfällen nachher den BR schriftlich zu informieren. Deshalb wollte ich wissen, wie das praktisch geregelt ist und ob die Verfahrenswege eingehalten werden und so. Wir bestehen als BR erst seit Mai und alle auf der anderen Seite müssen sich erst daran gewöhnen, dass sie nicht mehr so schalten und walten können wie sie wollen.
13.11.2008 um 10:59 Uhr
@PT-Netty
so wie du das beschreibst, klingt es ja ganz logisch. Und ein so immenser Zeitaufwand ist das ja nicht. Die angeordeten planbaren bzw. notfallmäßigen Mehr- oder Überstunden müssen ja sowieso irgendwo dokumentiert werden, und wenn diese Stunden dann durch unterschiedliche Farben oder Kürzel ersichtlich sind würde es ja reichen, wenn ihr als BR eine Kopie davon einmal im Monat erhaltet, oder falls ihr auch einen elektronisch unterstützten Dienstplan habt, die dementsprechenden Leserechte besitzt und dadurch darauf zugreifen könnt. Wie gesagt, wir haben die Rechte und haben es dann so geregelt. Setzt natürlich eine gewisse Disziplin der Stltg. voraus, ihren DP zeitnah zu führen und zu aktualisieren. Nach ein paar Anlaufschwierigkeiten klappt dies bei uns ganz gut, in der Pflege und im Ärztlichen Dienst sind ca. 900 "Köpfe", nicht Planstellen, davon betroffen. Das sollte dann bei euch 80 erst recht funktionieren, oder sehe ich das falsch?
13.11.2008 um 13:08 Uhr
@galaxy
kann dein Grinsen quasi sehen!!! Na klar sollte es das. Wie gesagt, ich vermute eher die Sorge der Klinikleitung mit harten Zahlen konfrontiert zu werden und handeln zu müssen. Chefarzt ist einverstanden, Therapieleitung ist einverstanden, nur PDL und Klinikleitung (sitzen praktischerweise in einem Büro!!!) schieben 'ne Welle. Kannst du mir sagen wo euer Haus beheimatet ist?
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