Erstellt am 04.11.2016 um 11:42 Uhr von Pjöööng
Zwar sagt die Rechtsprechung irgendwas von 14 Tagen die der Arbeitgeber Zeit hätte, aber das Problem ist, dass wenn er es nicht tut, man noch lange nicht buchen und in Urlaub gehen kann.
Wenn es hier Probleme gibt, dann sollte man darüber wirklich eine sorgfältig ausgearbeitete BV haben.
Erstellt am 04.11.2016 um 11:46 Uhr von Reifenrüde
Ich lese überall das es keine ausdrückliche Regelung gibt,kein Muss nur Orientierung
Erstellt am 04.11.2016 um 12:49 Uhr von moreno
Welcher Pflicht? Ich glaub Ihr braucht ganz dringend ne BV!