Salute,wir brauchen mal wieder Antwort.Wir haben keine BV Urlaub ging wohl bis jetzt auch so.Nun zur Frage.Wenn ich den Urlaubswunsch auf ein vom AG vorgelegten Urlaubsplan bis zu einem Stichtag abzugeben habe und bis auf zwei oder drei Tage der Urlaub alles eingetragen ist bin ich meiner Pflicht nachgekommen.Nun hat der AG wie lange Zeit darüber zu entscheiden ,gibt es da eine Frist?Er hat mir ja auch eine Frist gestellt.Hab was von einer angemessenen Frist gelesen.Sind das zwei oder drei Wochen?Ist das irgendwo rechtsverbindlich festgestellt?Da hilft doch sicher nur eine BV?