Urlaubsplan
Salute,wir brauchen mal wieder Antwort.Wir haben keine BV Urlaub ging wohl bis jetzt auch so.Nun zur Frage.Wenn ich den Urlaubswunsch auf ein vom AG vorgelegten Urlaubsplan bis zu einem Stichtag abzugeben habe und bis auf zwei oder drei Tage der Urlaub alles eingetragen ist bin ich meiner Pflicht nachgekommen.Nun hat der AG wie lange Zeit darüber zu entscheiden ,gibt es da eine Frist?Er hat mir ja auch eine Frist gestellt.Hab was von einer angemessenen Frist gelesen.Sind das zwei oder drei Wochen?Ist das irgendwo rechtsverbindlich festgestellt?Da hilft doch sicher nur eine BV?
Community-Antworten (3)
04.11.2016 um 12:42 Uhr
Zwar sagt die Rechtsprechung irgendwas von 14 Tagen die der Arbeitgeber Zeit hätte, aber das Problem ist, dass wenn er es nicht tut, man noch lange nicht buchen und in Urlaub gehen kann.
Wenn es hier Probleme gibt, dann sollte man darüber wirklich eine sorgfältig ausgearbeitete BV haben.
04.11.2016 um 12:46 Uhr
Ich lese überall das es keine ausdrückliche Regelung gibt,kein Muss nur Orientierung
04.11.2016 um 13:49 Uhr
Welcher Pflicht? Ich glaub Ihr braucht ganz dringend ne BV!
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