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genehmigter Urlaub von der GL gestrichen ???

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Cosige
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. In unserer Firma wurde im Dezember 2008 der Urlaubsplan für 2009 gemacht und Ende Januar 2009 von der GL bestätigt. Im Februar wurden dann auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage 1/3 der Mitarbeiter entlassen. Dadurch ist der Urlaubsplan vollkommen durcheinander gekommen. Nun wurde im März der neue Urlaubsplan durch die GL präsentiert. Es wurde einfach Urlaub gestrichen und die eigentlich genehmigten Urlaubszeiten einiger Mitarbeiter verschoben. Viele der betroffenen Mitarbeiter haben aber nun schon Urlaub gebucht. Meine Frage: Darf der AG den Urlaubsplan einfach so über den Haufen schmeißen und was ist mit schon gebuchten Urlaubsreisen ??? Die Antwort des AG an den BR : "Wir konnten ja auch nicht wissen, das sich die wirtschaftliche Lage sich so entwickelt"

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Community-Antworten (3)

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Neuling45

09.03.2009 um 11:56 Uhr

Hi Cosige, also wenn der Urlaub wirklich genehmigt wurde, dann ist er auch zu gewähren. Ok es gibt betriebliche Veränderungen, aber dennoch ist der AG hier auf das Wohlwollen des AN angewiesen und wenn schon gebucht wurde, so hat der AG die Stornokosten zu tragen. Das Argument wir konnten doch auch nicht wissen, dass sich die wirtschaftliche Lage so entwickelt denke ich ist hier sowieso nicht tragbar. Der AG hat doch noch Ende Januar (wie Du schreibst) den Urlaub genehmigt und dann im Februar gleich 1/3 entlassen, wie wirtschaftet denn Euer AG, kann er keine Bilanzen lesen usw. "Über Nacht" wird wohl diese wirtschaftliche Schieflage nicht gekommen sein und wieso macht er dann nicht erst einmal von Kurzarbeit gebrauch, was ja z.Z. in fast allen Brancen genutzt wird und wartet den weiteren Verlauf erst mal ab - wenn das alles doch so überraschend kam oder ist auch der Rest der Belegschaft "schon" in Gefahr ? Und überhaupt, wieso läßt der Betriebsrat so etwas überhaupt zu, ich denke der 1/3 Anteil wird wohl betriebsbedingt gekündigt worden sein, was habt ihr im Vorfeld gewußt, was habt ihr unternommen, hier sehe ich großen Fragebedarf an den BR.

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Cosige

09.03.2009 um 12:56 Uhr

Hi Neuling 45. natürlich hat der BR etwas unternommen!!!

  1. handelt es sich prozentual zur Gesamtbelegschaft um eine Massenentlassung - MBR des BR
  2. Gewerkschaft eingeschaltet
  3. den AG auf Kurzarbeit hingewiesen!!!! - wurde aber abgelehnt !!!
  4. den Kündigungen widersprochen
  5. Interessenausgleich und Sozialplan gemacht

.... aber am Ende steht immer noch die "unternehmerische Entscheidung"

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Neuling45

09.03.2009 um 15:19 Uhr

Ok Cosige, so wie Du das aufzählst, hättet ihr wirklich alles richtig gemacht im Betreff der Kündigungen. Was ich aber nicht verstehe ist die Sache, wegen der Du ja nachgefragt hast - genehmigter Urlaub - und dieser hat sicher nichts mit der unternehmerischen Entscheidung zu tun. Der AG kann doch nicht einmal hott und einmal hütt machen, vorallem nicht wenn im Dezember die Urlaubspläne gemacht und im Januar genehmigt werden. So kurzfristig war die Sache ja wohl doch nicht, nach euren Bemühungen. Hier sollte dann halt ein Gespräch zwischen AG und AN geführt werden und die Sache vor allem bei gemachten Buchungen zu klären, denn hier kann nicht alles zu Lasten des AN gehen.

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