Genehmigung Urlaubsplan - wo steht das ?
Muß der Urlaubsplan vom Vorgesetzten genehmigt werden, also wohlgemerkt "Urlaubsplan": hier sind hunderte von MA erfaßt? Kennt jemand ein Gesetz, wo dies verankert ist, daß der Urlaubsplan genehmigungspflichtig ist?
Dank Eich schee und pfiad Eich. Mona
Community-Antworten (6)
30.11.2005 um 12:20 Uhr
Grundsätzlich steht alles zum Urlaub im BUrlG. Es ist richtig, der Urlaubsplan muss vom Vorgesetzten genehmigt sein sonst hat er keinen Rechtsbestand. Es reicht nicht wenn alle AN auf einem Kalender oder so ihre Urlaubswünsche eintragen. Dies sollte man aber in einer BV ordentlich regeln. Übrigens haben auch Urlaubspläne die 2005 für 2006 gemacht werden ebenfalls keinen Bestand, da der Urlaubsanspruch ja erst im Kalenderjahr entsteht in dem er genommen wird. Leider habe ich das passende BAG Urteil nicht bei der Hand, aber vielleicht hilft ja jemand weiter.
30.11.2005 um 12:20 Uhr
Hallo Mona, §87 Abs1 Nr5. BetrVg, regelt die Mitbestimmung des BR. Ansonsten weiß ich nur, daß eine fehlende Urlaubsgenehmigung bei Urlaubsantritt, eine Selbstbeurlaubung ist und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
30.11.2005 um 12:22 Uhr
@werner
da steht nur was von MBR des BR zu Urlaubsgrundsätzen aber nichts von Genehmigungspflicht!
30.11.2005 um 13:02 Uhr
Der Urlaubsplan, in den sich am Jahresanfang alle Mitarbeiter eintragen, ist meiner Meinung nach nicht vom Vorgesetzten zu genehmigen, außer es ist in einer Betriebsvereinbarung geregelt, daß die eingetragenen Urlaubszeiten für den AG und den AN bindend sind, also so zu gewähren und zu nehmen.
30.11.2005 um 13:23 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Mir geht's eigentlich vorwiegend darum, ob der Plan genehmigungspflichtig ist.
30.11.2005 um 20:46 Uhr
moin mona,
laut § 87 Abs. 1 Nr. 5 sind wir in der vollen mitbestimmung. wir haben eine bv abgeschlossen, in der jeder mitarbeiter seinen jahresurlaub am jahresanfang zu 2/3 dritteln verplant. sind die planungen abgeschlossen, d.h. es gibt keine unstimmigkeiten mehr, ist dieser plan als genehmigt zu erklären und bindend für die GL. der mitarbeiter kann dann aber auch später einen anderen termin wählen wenn der frei ist...tschakka. restliche urlaubstage müßen nach zehn tagen mit einer begründung, betriebsbedingt z.b., abgelehnt werden sonst ist er als genehmigt zu betrachten...
gruß, packer
Verwandte Themen
Seminarbesuch und Urlaubsplan
Hallo ! Unser GF will jetz die genauen Daten, wenn wir ein Seminar 2015 besuchen wollen. Dabei behält er den Urlaubsplan des Fahrpersonales ein - wir haben eine max. Anzahl von Fahrern welche in d
Urlaubsplan Wochenende
Hallo, ich habe heute unseren Urlaubsplan für 2011 erhalten. Die Wochenenden sind nicht im Urlaubsplan berücksichtigt worden. Als Bsp. man nimmt Mo - Fr. Urlaub, damit hatte man das folgende Woche
genehmigter Urlaub von der GL gestrichen ???
Hallo. In unserer Firma wurde im Dezember 2008 der Urlaubsplan für 2009 gemacht und Ende Januar 2009 von der GL bestätigt. Im Februar wurden dann auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage 1/3 der
verbindlicher Urlaubsplan
Liebe Kollegen, unser neues Management hatte vorige Woche geäußert, dass die weitere Flexibilisierung unser Mitarbeiter eine Kernfrage sei und auch der flexible Umgang mit Urlaub kein Tabu sein solle
Kann Chef die Genehmigung zum Urlaubsplan verweigern?
Hallo, ich hab mal eine Frage: Wir haben eine Urlaubs-BV vereinbart, die unser Chef jetzt gekündigt hat. Wir sind dabei, eine neue zu vereinbaren. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bevor der neu