Muß der Urlaubsplan vom Vorgesetzten genehmigt werden, also wohlgemerkt "Urlaubsplan": hier sind hunderte von MA erfaßt?
Kennt jemand ein Gesetz, wo dies verankert ist, daß der Urlaubsplan genehmigungspflichtig ist?

Dank Eich schee und pfiad Eich.
Mona