Urlaubsvergütung bei Stundenwechsel
Wie wird das Urlaubsentgeld berechnet wenn ein Mitarbeiter seine Stunden verkürzt? Beispiel: MA arbeitet von Januar bis Mai wöchentlich 30h (5 Tage Woche) Ab Juni verkürzt auf 20h …. Bis Ende Mai wurde kein Urlaub genommen (ausgehend von 30 Tagen im Jahr = 2,5 Tage pro Monat) Die Vergütung erfolgt normalerweise pro anteiligen Stunden / Tag, d.h. bei einer 30h Woche bekomme ich pro Tag 6h vergütet, bei einer 20h Woche jedoch nur 4h. Hat die/der MA nun Anspruch auf 5 (Jan.- Mai) x 2,5 Tage a 6h oder wird der Urlaubstag nur mit 4h gerechnet…..? Unser Urlaub wird schon im November festgelegt, d.h. es besteht nicht die Möglichkeit ihn spontan in den besser bezahlten Monaten zu nehmen….
Community-Antworten (5)
23.05.2023 um 17:48 Uhr
Ein Urlaubstag wird normalerweise nicht in Stunden aufgeteilt. Du sollst also im Urlaub weder Plus- noch Minusstunden machen. Das führt wiederum dazu, dass der Urlaub, den Du von Januar bis Mai genommen hättest, als 6 Stunden/Tag gezählt worden wäre und der Urlaub an Juni mit 4 Stunden/Tag gewertet wird.
23.05.2023 um 18:28 Uhr
Die Frage zielte aber auf das "Urlaubsentgelt". ;-)))
Edit:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsentgelt
wenn man also "das Geld erhält, welches man sonst erarbeitet hätte", sollte es völlig klar sein, wieviel Geld es gibt, richtig?
24.05.2023 um 09:04 Uhr
Im für Kindergartencop gültigen Tarifvertrag sollte eigentlich genau beschrieben sein, wie das zusätzliche Urlaubsentgelt berechnet wird. Das ist nicht ganz so trivial dass sich das mit Dreisatz lösen ließe.
Vorausgesetzt natürlich, es gibt einen Tarifvertrag.
24.05.2023 um 11:27 Uhr
@ IlkaB Zitat: "Im für Kindergartencop gültigen Tarifvertrag sollte eigentlich genau beschrieben sein, wie das zusätzliche Urlaubsentgelt berechnet wird. Das ist nicht ganz so trivial dass sich das mit Dreisatz lösen ließe."
Verwechselst du da nicht Urlaubsentgelt mit Urlaubsgeld?
24.05.2023 um 11:47 Uhr
Ich mache mal den Erbsenzähler:
nein, ich verwechsle das nicht. Es gibt das Urlaubsentgelt - das ist das während des Urlaubs weitergezahlte Gehalt. Und es gibt das zusätzliche Urlaubsentgelt - das "Urlaubsgeld". Außerdem wird beides üblicherweise im zuständigen Manteltarifvertrag ganz genau beschrieben.
Da wir nicht wissen, was für Kindergartencop gilt... ob es da überhaupt eine Tarifbindung gibt... shrug
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