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Krank-u. Urlaubsvergütung

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Försterin
Jan 2018 bearbeitet

Als gerade neu gewählte Vorsitzende stelle ich fest, dass die bei uns gegebene Lohngestaltung, (in diesem Falle Krank- u. Urlaubsvergütung), scheinbar nicht an jeden Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Darüber habe ich schon im BetrVG versucht Einblick zu bekommen. Ein MBR scheint gegeben! Aber hat ein Haus, da bei uns nur angelehnt an den Tarif eine freie Handhabung? Der eine bekommts,der andere nicht? Muß ich mich sofort einschalten,oder kann mir jemand einen Tip geben wie ich an bessere Informationen komme?

TINA

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Community-Antworten (4)

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paula

30.09.2007 um 18:05 Uhr

was bekommen denn die Leute oder nicht. Der Verdienst während Krankheit bzw. Urlaub ist ja eigentlich schon durch Gesetz geregelt. Was willst Du denn da noch mit Deinem MBR gestallten?

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Försterin

30.09.2007 um 19:52 Uhr

Also, ich bekomme für Urlaub einen Betrag(weiß nicht wie er sich berechnet),jeweils im Folgemonat mit der Gehaltsabrechnung.Wenn dies eine durch Gesetz bestimmte Regelung ist,dann müßte sie ja jedem AN zustehen. Wo finde ich diese Information? Kommt das Gesetz daher, dass ich mich im Krank-bzw.Urlaub nicht schlechter stehn darf,da zum Beisp. Zuschläge verloren gehn,die man sonst hätte?

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Matze24

30.09.2007 um 20:39 Uhr

Siehe Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

Diese Gesetzestexte sind überschaubar und weitgehend verständlich. Über den Link auf dieser Seite "Informationsportal - Gesetzestexte" kommst Du direkt hin.

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Försterin

03.10.2007 um 14:30 Uhr

Danke Matze24 !

Hilft mir auf alle Fälle weiter.

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