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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub während der Kurzarbeit

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Marcel.ES
Mai 2023 bearbeitet

Hallo,

wir sind neu im Betriebsrat und stellen uns die Frage, wie läuft es eigendlich wenn man in einer 5-Tage-Woche 2 Tage Kurzarbeit hat und Urlaub (2 Wochen) im Anspruch nehmen will, darf der Chef uns dann die vollen 10 Tage als Urlaub anrechnen oder währen das dann nur 6 Tage anstatt 10 da ja in 2 Wochen 4 Kurzarbeitertage anfallen würden?

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Community-Antworten (10)

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celestro

17.05.2023 um 19:39 Uhr

Wer Urlaub nimmt hat keine Kurzarbeit. Es wird für die Tage also normales Gehalt gezahlt und natürlich muss man dafür Urlaub nehmen (also 10 Tage).

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Marcel.ES

17.05.2023 um 20:07 Uhr

Denke habe die Frage falsch formuliert. Bsp. jede Woche Montag und Freitag ist Kurzarbeit. Ich mochte z. B. KW 2 und KW 3 von Dienstag bis Donnerstag Urlaub nehmen, dann sind es ja für die KW 2 und KW3 eigentlich 6 Tage Urlaub , aber unser Chef zieht insgesamt 10 Tage Urlaub ab weil er meint man müsste 10 tage Urlaub nehmen und nicht 6 Tage. Wir müssen also die Kurzarbeitertage auch Urlaub nehmen. Bin mir da jetzt nicht sicher ob es rechtens ist das man gezwungen ist ist die Kurzarbeitertage Urlaub nehmen zu müssen

hoffe habe es gut erklären können.

E
enigmathika

19.05.2023 um 13:11 Uhr

Du möchtest Dich also in KW 2 und KW3 montags und freitags für eventuelle Arbeitseinsätze zur Verfügung halten und nur an den anderen Tagen echten Urlaub nehmen?

Auch nach Deiner Ergänzung steht die Aussage von Celestro, denn Kurzarbeit ist kein Urlaub und wer Urlaub nimmt, hat keine Kurzarbeit. Allerdings muss dein Arbeitgeber dann auch das reguläre Gehalt für diese Tage zahlen.

K
Kehler

22.05.2023 um 12:02 Uhr

Dein Urlaub wird ja auch anhand der 5 Tage Woche gerechnet oder hast du weniger Urlaub?

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Marcel.ES

24.05.2023 um 09:35 Uhr

Ich danke euch für die Antworten, ja unser Urlaub wird weiterhin anhand der 5 Tage Woche gerechnet (30 Tage Jahresurlaub), allerdings möchte ich dann beispielsweise in den 10 Tagen nur 6 Tage Urlaub nehmen und mich für Montag und Freitag als Bereitschaft zur Verfügung stellen lassen, unser Chef allerdings besteht darauf das wir dann für die zwei Wochen komplett Urlaub eintragen müssen und nicht nur für die 6 Tage wie wir das vorgesehen haben. Quasi zwingt unser Chef die Mitarbeiter in der Kurzarbeit nur volle Wochen Urlaub zu nehmen anstatt nur einen Teil davon.

M
Moreno

24.05.2023 um 10:33 Uhr

Wenn der Arbeitgeber Urlaubsgrundsätze (hier Urlaub nur wochenweise) aufstellt ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung!

M
Marcel.ES

24.05.2023 um 12:54 Uhr

Okay super, danke, das ist gut zu wissen weil bis jetzt haben wir so absolut nichts davon gehört von ihm.. Generell nimmt unser Chef den Betriebsrat nicht wirklich ernst und entscheidet grundsätzlich fast alles alleine obwohl er dazu eigendlich kein Recht hat. Wir wissen nur nicht mehr was wir da machen sollen, alle Versuche mit ihm zu komunizieren scheitern oder werden von ihm abgeschmettert.

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XYZ68

24.05.2023 um 12:56 Uhr

Was habt ihr in eurer BV zum Thema Kurzarbeit vereinbart?

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Marcel.ES

24.05.2023 um 13:06 Uhr

Eine richtige BV ist nicht zu stande gekommen unser Chef hat den alten Betriebsrat einfach mitgeteilt das wir wegen schlechter Auftragslage wieder Kurzarbeit fahren müssen. Vorerst war es nur ein Tag und dann kam ein zweiter Tag dazu mit der Begründung das die Auftragslage nicht besser geworden ist.

Was wir auch nicht verstehen können ist, das ein paar Mitarbeiter einfach von der KA befreit werden ohne uns mit zu teilen um welche es sich dabei handelt, dies sorgt natürlich für Unruhe im Betrieb. Desweiteren können einige Mitarbeiter nach belieben Überstunden fahren ohne das diese wieder abgebaut werden.

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XYZ68

24.05.2023 um 17:24 Uhr

"Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich gewährt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen Beschäftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht. " Quelle:https://www.bmas.de/DE/Service/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-KUG/faq-kug-kurzarbeit-und-qualifizierung.html

Also müsst ihr entweder eine Regelung in euren Arbeitsverträgen haben oder eine BV zum Thema Kurzarbeit.

Und ja, Kurzarbeit kann auch für einzelne Abteilungen eingereicht werden und es kann auch sein, dass einzelne Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit gehen, es gibt sogar bestimmte Gruppen die nicht in Kurzarbeit gehen dürfen. Genauso kann es rein theoretisch möglich sein, dass in bestimmten Abteilungen Mehrarbeit geleistet werden muss, obwohl in anderen Bereichen Kurzarbeit herrscht.

Grundsätzlich seid ihr bei Kurzarbeit in der Mitbestimmung und solltet diese auch wahrnehmen

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