Massenentlassung während der Kurzarbeit und danach Verlängerung der Kurzarbeit - Rechtens?
Hallo - die Überschrift sagt es. Meine Frage wäre, ist das Rechtens? Wir haben eine BV über Kurzarbeit die betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließt. Nun gibt es eine Massenentlassung. Die BV wird einfach abgeändert, so dass nun Entlassungen stattfinden und weiter kurz gearbeitet werden kann- bis zum Ende des nächsten Jahres. Nur die Angestellten sollen weiterhin in Kurzarbeit. Auch so eine Neuerung von unserem Betriebsrat. Die Angestellten machen Mehrarbeit um in Kurzarbeit zu können. Die Arbeiter arbeiten alle normal. Das soll bis Ende 2010 so weiter gehen. Für mich ist das eine Gehaltskürzung. da Mehrarbeit für Angestellten wird nicht bezahlt! Was können die Arbeitnehmer unternehmen, um nicht weiterhin der Willkür des BR ausgesetzt zu sein? Durch die Entlassungen verdichtet sich die Arbeit enorm. Man kann also arbeiten bis zum Umfallen und dann noch Kurzarbeit mit Geldverlust. Unser BR besteht übrigens aus IG-Metaller! Sie holen sich beim Anwalt Hilfe um sich gegen die Belegschaft abzusichern. Selbstverständlich betrifft es sie nicht- weder Kurzarbeit noch Entlassung. Das passiert nur den Kollegen. Der Interessenausgleich - und Sozialplan ist ein Witz! 0.5 Gehalt Pro Anwesenheitsjahr und Tschüss! Dafür braucht es keinen BR. Keinerlei Absicherung für die verbleibenden Kollegen- nichts! Wäre besser, wir wären ohne BR da wir nicht mehr im Arbeitgeberverband sind. Individualrecht ist immer noch besser, als so ein BR !! Also, die Frage lautet- geht das rein rechtlich? Kann man Entlassen, obwohl die BV das ausschließt? Heißt kann man die BV in diesem Punkt ändern, damit entlassen werden kann? Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (3)
12.11.2009 um 17:48 Uhr
solltest du von der entlassung betroffener sein, könntest du kündigungsschutzklage erheben, wobei dann auch der sozialplan auf - allerdings nur auf - grobe fehlerhaftigkeit überprüft würde...
ansonsten glaube ich eher, euer BR schafft es kommunikationstechnisch nicht, euch die notwendigkeit der vereinbarten maßnahmen darzulegen, so daß in der belegschaft - verständlicherweise- die von dir geschilderte stimmung und meinungen aufkommen
euer BR täte gut daran, im rahmen einer betriebsversammlung die sachlage darzustellen, um mißverständnisse auszuräumen im zuge des § 43 Abs.3 BetrVG ist der BR verpflichtet,auf wunsch von m indestens einem viertel der wahlberechtigten arbeitnehmer eine betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten beratungsgegenstand auf die tagesordnung zu nehmen
ich glaube nicht, daß euer BR zusammen mit der gewerkschaft aktiv gegen die belegschaft arbeitet, obwohl.....ausschließen kann man heutzutage gar nichts mehr.....
aber ein nicht - oder schlecht informierter arbeitnehmer gibt sehr schnell dem BR die schuld an einer krisensituation, wie sie bei euch offenbar vorliegt
das sind dann auch situationen, wo manche BRs den ganzen krempel am liebsten einfach hinschmeißen würden oder sich gefrustet zurückziehen......
13.11.2009 um 12:17 Uhr
Hallo Motto,
während der Kurzarbeit (also in den Monaten in den für eine Person Kurzarbeit abgerechnet wird) darf diese keine Mehrarbeit machen. Egal ob bezahlt oder nicht. Die AfA überprüft die Anwesenheitszeit.
MfG Angie
15.11.2009 um 13:08 Uhr
Hallo Motto! Wie kommst du denn zu solchen Schlußfolgerungen? Ich glaube nicht, daß der BR gegen die Belegschaft arbeitet. Ich vermute dir fehlt Hintergrundwissen, warum der BR so gehandelt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Kurzarbeit nur für Angestellte ist. Oder steht das so in einer BV? Kurzarbeit ist auch keine Pflicht, wenn Arbeit da ist sollte auch nicht Kurzarbeit gemacht werden. Deine Behauptung, das die BR`s keine Kurzarbeit haben bzw. hatten kann nicht wahr sein, denn Kurzarbeit sollte möglichts gleich verteilt sein. Das alles korrekt ist, hast du ja schon selber beantwortet " mit Anwälten beraten"! Stelle deinem Betriebsrat mal deine Fragen und nicht hier im Forum, welches für Betriebsräte ist.
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