Nicht ständige und ständige Wechselschichtzulage im TVöD im Krankenhaus - wie soll der BR damit umgehen?
Guten Morgen, in unserem Krankenhaus gibt's immer noch Probleme mit der Umsetzung des TVöD's . Betrifft die Wechselschichtzulage . Einige Mitarbeiter bekommen die ständige Wechselschichtzulage wegen zu spät angefangenen Nachtdiensten. ".. nach Ablauf eines Monats erneut zu 2 Nachdiensten herangezogen werden... und tatsächlich nach Schichtplan arbeiten " Wenn nicht so erfolgt, gibt es die nicht ständige Wechselschichtzulage. Heißt: alle geleisteten Stunden mal 0,63 € . Gibt es hierzu schon Gerichtsurteile? Verdi sagt, das das erst dann gezahlt wird, wenn das gerichtlich geklärt ist. So lang müssen wir diese Anforderung schriftl. beantragen, rückwirkend. Wer kann mir da weiterhelfen, wie wir als BR jetzt damit umgehen sollen? Liebe Grüße birwein
Community-Antworten (2)
02.10.2006 um 00:13 Uhr
@birwein Ich halte mich ja bzgl. des TVöD durchaus für lernend, aber kannst Du mir die Frage zum einen noch einmal verständlich stellen.
02.10.2006 um 15:34 Uhr
Hallo Kölner, super, das ich von dir was höre bzgl meiner Frage Wechselschichtzulage. Also, ist wie folgt: Wechselschichtzulage erhält, wer im Wechseldienst arbeitet( Frühdienst,Spätdienst und mind 2 Nächte im Monat). TVöD § 7 .Auf unserer Intensivstation arbeiten wir alle mind 3 Nächte im Monat, Spät- und Frühdienst ebenso. Für die ständige Wechselschichtzulage muss man mind. 2 Monate nacheinander diese Schichten geleistet haben und dann natürlich dauernd.Diese Nächte müssen genau nach einem Kalendermonat erneut geleistet werden. Dh. wenn ich am 15.3 mind. 2 Nächte gemacht haben, muss ich im April auch wieder am 15 . in den Nachtdienst gehen. Durch Tauschen oder Einspringen im Krankheitsfall, kann sich aber schon mal so ein Nachtdienst verschieben. Bin ich selber schuld, weil ich da unbedingt frei brauche, ist das halt so, war auch so im BAT. Wenn es sich aber dienstl nicht anders einrichten lässt, dann ....Es gibt dann noch eine nicht ständige Wechselschichtzulage, da bekommt man pro geleistete Std. im Monat 0,63 € . Das , so sagt der Rehm- und der Hauffe- Kommentar des TVöD's trifft aber nur für ein Aushelfen auf dieser Station /Bereich zu. Wenn einer also normal nur Schichtarbeit leistet, kommt als Springer, meinetwegen zu uns auf Intensiv und macht auch Nachtdienst-halt nur alle 6 Wochen, dann erhält dieser die Stundenvergütung von 0,63 €/Std. Ich les aber den Gesetzestext so, wie Verdi ihn schreibt: regelmässig Wechselschicht- Vollkraft 105,00 € /Monat, ansonsten bei einem Schichtplan mit Nachtdienst stdl. Vergütung von 0,63€ . Unser Personalleiter geht nach Rehm und Hauffe Kommentar und versteht das so, das die nicht ständige nur für "Aushifen" geschaffen wurde. Diese Vergütung kann natürlich auch mal höher als 105 € sein( 170 Std gearbeitet x 0,63€ = 107,1 €)Wir haben den MA geraten das geltend zu machen und hoffen nun auf ein Gerichtsurteil diesbzgl. Wir haben jetzt einen EDV-Dienstplan, der rechnet nach dem Hauffe Kommentar. Und der hat in unserem Haus noch keine Stunde "nicht ständige Wechselschichtzulage" ausbezahlt. Der Personalleiter stellt sich da auch nur auf das, was das Programm errechnet. Ist das nun verständlich? Bei Rückfragen: birwein@yahoo.de oder birgit.weinmann@khagatharied.de
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