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AVR - Besitzstandregelung

H
Hitzig
Nov 2016 bearbeitet

Wer kennt sich mit den neuen Regelungen der AVR aus ?

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird nach diesen beiden Anlagen zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst, beträgt dafür aber 90 % bzw. 80 % je nach Entgeltgruppe der letzten Vergütung.

Die Zeitzuschläge ändern sich: Nachtarbeit erst ab 21.00 Uhr; Samstagszuschläge entfallen, dafür sind aber die Nachtzuschläge höher; Nachtzuschläge vorher: 1,31 € pro Nachtstunde, jetzt 20 % der Stundenvergütung; also w

  • für die, die AVR-Verträge haben, gelten neue Regelungen.

Die AVR-Mitarbeiter werden in diese neuen Entgeltgruppen übergeleitet. Aber es gilt die Besitzstandregelung, d.h. nach der Überleitung darf der Mitabeiter nicht weniger verdienen. Meine Frage: Gelten diese neuen Regelungen auch für die MA, die noch die alten Verträge (10 Jahre) haben, oder hat diese Regelung nichts mit Bestandsschutz zu tun ? Für welche Verträge (Jahr....2005. oder 2010 usw.) gelten diese Regelungen ?

Danke schon mal für Eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

05.03.2011 um 20:46 Uhr

Hi Hitzig, für mein Dafürhalten gilt die Regelung zunächst für die neuen Mitarbeiter.

Die "Alten" genießen bei der Überleitung den Besitzstandschutz.

Da ich den AVR aber nicht genau kenne leite ich es von ähnlichen TV ab.

dela

K
Katinca

05.03.2011 um 21:13 Uhr

Hitzig, AVR...was? Überleitung wohin?

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