Wechselschichtzulage ja oder nein ?
Hallo Mitarbeiter im Krankenhaus (TVöD) arbeitet im Monat XX mehrere Nachtschichten, 21:00 -06:30 Uhr ,mehrere Spätschichten 13:29 - 22:29 Uhr , anstatt Frühdienst (06:00-14:12 Uhr durfte der Mitarbeiter auf eine Fortbildung 08:00 - 16:00 Uhr. Jetzt wird dem MA die Wechselschichtzulage verweigert , mit der Begründung er hätte ja keinen Frühdienst gemacht. Im TVöD finde ich nichts was darauf hinweist,dass man für die Wechselschichtzulage eine besondere Schichtform braucht, nur dass man in drei unterschiedlichen Schichten arbeitet. Meiner Meinung nach ist die Fortbildung genauso Arbeitszeit ,und erfüllt die Forderung der 3 Schichten für die Wechselschichtzulage. Wer hat Recht die Personalabteilung oder ich? Gibt es dazu ein Urteil ?
Community-Antworten (2)
09.05.2023 um 15:39 Uhr
@Agnes
Zitat: TVöD § 7 Sonderformen der Arbeit (1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der ei-nen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vor-sieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.17 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen UNUNTERBROCHEN bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Der Knackpunkt ist das Wort "ununterbrochen", d.h. der MA muss zusammengefasst in allen 3 Schichten "rechnerisch" 24 Std anwesend gewesen sein. Bei deinem Fall ist das nicht gegeben.
Fortbildung 08.00 - 16.00 Spätdienst 13.29 - 22.29 Nachtdienst 21.00 - 06.30
Da ist eine "Lücke" zwischen 06.30 - 08.00 Uhr und damit ist die Bedingung"ununterbrochen" nicht erfüllt, darum nur die Schichtzulage.
Meiner Meinung nach hat die Personalabteilung Recht.
LG Galaxy
09.05.2023 um 16:42 Uhr
Hier kannst Du etwas dazu finden:
BAG vom 13.6.2012 – 10 AZR 351/11
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