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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsurlaub - darf ein Betrieb allen Mitarbeitern Zwangsurlaub anordnen?

H
hans
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Betrieb allen Mitarbeitern anordnen, Urlaubstage zu nehmen, wenn er z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr den Betrieb schließen will oder muss er für die Mitarbeiter, die das wollen, Zugang zu ihrem Arbeitsplatz ermöglichen?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

12.09.2006 um 11:57 Uhr

Darf er...allerdings sollte der BR im Boot sein.

N
Nanu

12.09.2006 um 12:32 Uhr

Der AG ist befugt, mit Zustimmung des BR für alle oder die meisten AN des Betriebes oder Unternehmens Betriebsferien anzuordnen und den Betrieb bzw. das Unternehmen zeitweise stillzulegen. Die Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr steht einer allgemeinen Regelung über die EInführung von Betriebsferien für mehrere aufeinanderfolgende Urlaubsjahre in einer BV oder in einem Spruch der Einigungsstelle nicht entgegen (BAG v. 28.07.1981 - 1 ABR 79/79). AG und BR haben dabei die Interessen der AN angemessen zu berücksichtigen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

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