Zeiterfassung von Arbeitsabläufen
Hallo, unser Arbeitgeber möchte die Wirtschaftlichkeit von einer Abteilung prüfen. Am Liebsten dauerhaft mit Elektronischem Hilfsmittel....
Ich arbeite in einem Krankenhaus mit mehreren Standorten. Im Mutterhaus haben wir ein Zentrallager von dem die anderen Standorte beliefert werden. Normalerweise fährt der Fahrer um 8 Uhr los und ist zwischen 15.00 und 15:30 wieder zurück.... Nun möchte unser Arbeitgeber das die Fahrer Täglich für jede Abfahrt/Ankunft jede beladen/entladen die Zeiten erfassen..... Am liebsten in einer Software....
In unseren Augen ist das eine Überwachung des Mitarbeiters ( und eine Zeit Erfassung)
und hat nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun.
Ob Elektronisch noch Schriftlich....
Community-Antworten (3)
16.05.2023 um 09:57 Uhr
Danke für die Info.
16.05.2023 um 10:22 Uhr
Ich habe in Deinem Beitrag zwar kein Fragezeichen entdeckt, aber ich wäre bei §87 Abs. 1 (6) BetrVG.
16.05.2023 um 11:19 Uhr
Die Einführung dieser Software ist mitbestimmungspflichtig. Wenn die Erfassung auf Zetteln erfolgen soll ist der BR außen vor.
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