Hallo zusammen,
muss die Wiedereingliederung immer zwangläufig am selben Einsatzort wie vor der Krankheit statt finden oder kann man die Wiedereingliederung auch in anderer Filiale durchführen, z.B. wenn es vorher mit dem miteinander nicht geklappt hat...
und wie ist das mit Urlaub? ...unser AG möchte dass alle MA ihren Urlaub direkt vor der Wiedereingliederung nehmen.