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Wiedereingliederung

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, muss die Wiedereingliederung immer zwangläufig am selben Einsatzort wie vor der Krankheit statt finden oder kann man die Wiedereingliederung auch in anderer Filiale durchführen, z.B. wenn es vorher mit dem miteinander nicht geklappt hat... und wie ist das mit Urlaub? ...unser AG möchte dass alle MA ihren Urlaub direkt vor der Wiedereingliederung nehmen.

1.44604

Community-Antworten (4)

Z
Zappelmann

28.10.2016 um 16:51 Uhr

Ja, was die so manchmal möchten ... Wie soll das gehen? VOR der Wiedereingliederung ist er krankgeschrieben. Da kann er keinen Urlaub nehmen, NACH der Eingliederung ist das problemlos möglich.

Tja, der AG denkt wohl, dass die Kasse den Urlaub bezahlt. Das ist schon unverschämt, solch ein Gedanke.

G
gironimo

28.10.2016 um 17:37 Uhr

Welcher Einsatzort wäre Bestandteil der Vereinbarung zur Wiedereingliederung.

Aber soll es denn auch danach bei der Versetzung bleiben?

I
IInonameII

28.10.2016 um 18:14 Uhr

...ja der Einsatzort soll dann meistens auch bleiben...

G
gironimo

28.10.2016 um 19:39 Uhr

Vielleicht besprecht ihr das Thema mal vorab mit dem AG. Ihr müsst ja unabhängig von der Eingliederung zur Versetzung gehört werden.

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