Urlaub trotz Urlaubssperre
Eine Kollegin ( Modeverkäuferin ) hat jedes Jahr nach Weihnachten Urlaub gemommen. Auf der Fläche sind nur 2 Kolleginnen und sollte zu dieser hektischen Zeit jemand krank werden, wird es schon kritisch. Im Dezember 2015 ging ein Schreiben raus, worin zu diesem Zeitraum eine generelle Urlaubssperre verhängt wurde. ( muss der BR darüber informiert werden ? ). Die Kollegin beruft sich jetzt auf den §7 Bundesurlaubsgesetz. Für dieses Jahr bekommt sie den Urlaub noch, aber im nächsten Jahr nicht mehr. Sie ist seit 2011 im Unternehmen. Könnt ihr mir weiterhelfen ?
Community-Antworten (3)
27.10.2016 um 17:05 Uhr
muss der BR darüber informiert werden ?<
Der BR muss mitbestimmen - ohne Zustimmung des BR keine Urlaubssperre (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)
27.10.2016 um 18:03 Uhr
Der AG wird dringende betriebliche Belange geltend machen. Könnte mir vorstellen, dass die Nachweihnachtszeit im Einzelhandel Modebereich mit zu den stärksten, hektischsten und somit wichtigsten Wochen gehört (Umtausch/ Gutscheineinlöser....).
Sogesehen sehe ich nicht, auf was sich deine Kollegin im §7 Bundesurlaubsgesetz beziehen möchte. Abs 1 gibt hier dem AG eine Möglichkeit, den Urlaub zu verweigern.
Nochdazu hat der AG schon im Dezember 2015 darauf hingewiesen, als 12 Monate im Voraus.
Wie lange deine Kollegin bereits im Unternehmen ist spielt keine Rolle.
28.10.2016 um 09:25 Uhr
Ne stehipp der AG hat hier überhaupt kein Recht auf irgendwas hinzuweisen oder irgendwelche Regeln aufzustellen ohne den BR angehört zu haben.
Als BR würd ich diesem AG mal gewaltig auf die Finger klopfen!
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