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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der Betriebrat Minusstunden nachträglich genehmigen

M
Meph1977
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

vorweg es gibt in der Firma ein Arbeitszeitkonto aber keine BV mit dem Betriebsrat und keine arbeitsvertragliche Regelung die ein negatives Stundenkonto zulassen würde. Der Betrieb ist nicht Tarifgebunden. Es gibt nur eine Gleitzeitordnung die noch aus einer Zeit stammt bevor der Betrieb einen BR hatte.

Durch einen IT Vorfall kam es jetzt dazu das für einige schlicht keine Arbeit da war und diese dann früher nach Hause geschickt wurden. zumindest in dem Rahmen wie Überstunden vorhanden waren halte ich das noch für legitim. einige sind dadurch aber auf ein negatives Stundenkonto gerutscht: Der BR möchte aber jetzt nachträglich diese Minusstunden genehmigen wegen der besonderen Situation etc. Ich als mitglied des BR sehe aber nur §615 BGB annahmeverzug diese Stunden sind weder nachzuarbeiten noch dürfen sie vom Lohn abgezogen werden. Ich vertete auch die Auffassung das der BR darüber garnicht entscheiden darf weil dies Individualrecht ist.

Wie seht ihr das?

Intensive Recherche hat mir bisher nicht wirklich weitergeholfen weil genau dieser speziele Fall in nichts behandelt wird was ich gefunden habe.

324011

Community-Antworten (11)

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Challenger

13.05.2023 um 12:14 Uhr

Zitat : Ich als mitglied des BR sehe aber nur §615 BGB annahmeverzug diese Stunden sind weder nachzuarbeiten noch dürfen sie vom Lohn abgezogen werden.

Das siehst Du richtig. Vergleich :

BAG, 26.01.2011, - 5 AZR 819/09 -

" 13 a) Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und kann abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrücken. Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt folglich voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütungentlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob eine Zeitschuld entsteht und er damit einen Vorschuss erhält. Andererseits kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands Vergütung ohne Arbeitsleistung beanspruchen kann oder sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat."

14 b) Nach diesen Grundsätzen durfte der Beklagte das Arbeitszeitkonto des Klägers nicht mit 217,88 „Minusstunden“ belasten. Denn der Beklagte hat dem Kläger keinen Vergütungsvorschuss in dieser Höhe geleistet."


Zitat : Der BR möchte aber jetzt nachträglich diese Minusstunden genehmigen wegen der besonderen Situation etc.

Ein ganz heißes Eisen. Damit würde das unternehmerische Risiko auf die MA verlagert.

C
celestro

14.05.2023 um 00:32 Uhr

Das ist rechtlich „festgelegt“, da hat der BR mEn nichts zu „kamellen“.

M
Meph1977

14.05.2023 um 21:11 Uhr

Zunächst mal danke für die Rückmeldungen. Ich spiel jetzt mal des Teufels Advokat.

"Aber wir müssen doch auch auch für den Betriebsfrieden sorgen, was ist mit denen die Überstunden abgebaut haben, die sind doch dann benachteiligt."

"Ja aber wie müssen doch dem Arbeitgeber entgegenkommen. Der kann doch auch nichts dafür und hat dadurch eine Menge geld verloren."

Ich muss jetzt fairerweise noch dazu sagen das der Vorfall jetzt seit knapp 2 Monaten den Betrieb erheblich enschränkt. Die ersten 2 Wochen war es qausi garnicht möglich Produktiv zu arbeiten und erst langsam kommt das ganze wieder in produktives Fahrwasser.

Geschätzter verlust dürfte ungefähr bei 10% des Jahresumsatze liegen.

C
celestro

14.05.2023 um 22:58 Uhr

"Aber wir müssen doch auch auch für den Betriebsfrieden sorgen, was ist mit denen die Überstunden abgebaut haben, die sind doch dann benachteiligt."

Verstehe ich nicht. Der AG hat ALLEN ungerechtfertigt Stunden abgezogen. Die gehören auf die Konten wieder drauf. Da wird niemand benachteiligt.

C
Challenger

14.05.2023 um 23:04 Uhr

Zitat celestro : Das ist rechtlich „festgelegt“, da hat der BR mEn nichts zu „kamellen“.

Auf welcher Rechtsgrundlage ?

M
Meph1977

15.05.2023 um 00:30 Uhr

Ich selbst halte den Überstundenabbau für legitim aber ich sehe keine Mitbestimmung bei den negativen Stunden. Vor allem weil sowas vorher zu regeln ist und nicht hinterher. Paragraphen kann ich da nicht nennen aber dafür bin ich ja hier und frag.

@Celestro: Rechtsgrundlagen zu nennen wäre wirklich hilfreich weil mich einfach hinzustellen und zu sagen das ist so und so aber es nicht begründen zu können hilft nicht weiter. Dann sagt der andere das Gegenteil auch wenn er es auch nicht begründen kann und wir drehen uns im Kreis.

J
jutti1965

15.05.2023 um 09:41 Uhr

Zitat: Ich selbst halte den Überstundenabbau für legitim Nein das ist nicht legitim!! Du hast Dir doch selbst schon die Antwort gegeben: Zitat : Ich als Mitglied des BR sehe aber nur §615 BGB Annahmeverzug diese Stunden sind weder nachzuarbeiten noch dürfen sie vom Lohn abgezogen werden.

Da gibt es m. M. nur schwarz oder Weiß.

M
Meph1977

15.05.2023 um 09:48 Uhr

Ok danke für die Rückmeldung. Leider haber wir in einem Beschluss dem Abbau von Überstunden vorab zugestimmt. Jetzt weiß ich nicht ob ein einfacher Beschluss da ausreicht. Eine BV haben wir nicht geschlossen

Der Beschluss sah vor das Personen mit Überstunden heimgeschickt werden sollten und Arbeiten die gemacht werden konnten auf die Personen mit wenig oder keinen Überstunden verteilt wird.

Jetzt mit dem Hinweis sehe ich das als Fehler an. Bin da aber wohl alleine im BR damit.

E
enigmathika

15.05.2023 um 10:54 Uhr

Eine unrechtmäßige Kürzung wird nicht durch einen Beschluss des Betriebsrates legitimiert. Ein Betriebsrat kann auch keinen gültigen Beschluss fassen, der gegen ein Gesetz verstößt.

Das heißt, Ihr könnt hingehen und sagen: Das war ein Irrtum, der Zeitabzug war nicht rechtmäßig. Bring das in Ordnung, lieber Arbeitgeber!

C
celestro

15.05.2023 um 12:51 Uhr

Entschuldigung ... hatte keine Rechtsgrundlage genannt, weil die ja wie gesagt längst genannt wurde.

"Eine unrechtmäßige Kürzung wird nicht durch einen Beschluss des Betriebsrates legitimiert. Ein Betriebsrat kann auch keinen gültigen Beschluss fassen, der gegen ein Gesetz verstößt."

Zustimmung ... ob der BR hier zugestimmt hat oder nicht, ist einerlei. Denn der BR kann hier keine Gesetze aushebeln.

M
Meph1977

16.05.2023 um 08:29 Uhr

Ich steh dann jetzt wohl vor einem Dilemma. Das Gremium will nicht tätig werden. Ich sehe hier aber durchaus eine Verpflichtung dazu zumindest der Belegschaft die korrekte Rechtslage mitzuteilen.

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