Geplante Minusstunden
Es gab eine Zusammenlegung von Hauswirtschaftskräften und Präsenzkräften in unserer Einrichtung. Ein neuer Dienstplan auf Probe wurde eingeführt und dadurch entstanden bei der neuen Stundenverteilung für einige MA geplant Minusstunden. Diese Minusstunden welche ja im neuen Dienstplan übertragen werden sollen dann von den MA im Haupthaus nachträglich geleistet werden. Wir sind ein kleines Haus mit Demenzwohngruppen. Und unser Haupthaus steht gleich nebenan. Kann der AG das verlangen!? Es werden 2 MA in Mutterschutz gehen und dann sind die Stunden für den Bereich die zur Verfügung stehen wieder im grünen Bereich. Minusstunden sind von der Wirtschaftlichkeit her zu verstehen. Sonst wären wir doppelt besetzt. Müssen die Kollegen rüber gehen und dann dort die Stunden ableisten?? Denn am 1.11. Erfolgt die Nullstellung der Stunden. Ich frage weil wir als neuer BR noch keine Schulung haben. Kommt aber noch.
Community-Antworten (2)
23.08.2018 um 00:44 Uhr
Zitat Mazo : Ein neuer Dienstplan auf Probe wurde eingeführt und dadurch entstanden bei der neuen Stundenverteilung für einige MA geplant Minusstunden.
Werden die geplanten Minusstunden denn im Wege einer verstetigten Vegütung gezahlt, welche zukünftig nachgearbeitet werden müssen ?
23.08.2018 um 10:18 Uhr
Das ganze System unterliegt der Mitbestimmung. Und da ihr euch noch nicht auskennt, solltet ihr einen Sachverständigen hinzu ziehen (mindestens mal den Gewerkschaftssekretär - falls ihr Mitglieder habt). Sachverständiger: § 80 Abs 3 BetrVG
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