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ändern der Kostenstelle auf Lohnabr.

B
BR472
Mai 2023 bearbeitet

Darf der AG die Kostenstellen (so auch die Organisationseinheit) ohne einen Antrag an den BR ändern ?

46603

Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

11.05.2023 um 18:17 Uhr

Änderungen in der Aufbau-Orga sind zunächst einmal nicht mitbestimmungspflichtig.

Wenn sie eine Betriebsänderung oder personelle Einzelmaßnahmen nach §99 BetrVG auslösen, dann kommt der BR ins Spiel.

G
ganther

12.05.2023 um 00:09 Uhr

was auf der Lohnabrechnung steht ist erst mal unerheblich. Ändert sich denn tatsächlich etwas und wenn ja, dann was und wie. Handelt es sich dann ggf. um eine Versetzung? Dazu an § 95 BetrVG mal vorbei führen

D
DummerHund

12.05.2023 um 00:39 Uhr

Oder aber es kann ein Hinweis auf Outsourcing sein, bei dem eigentlich ein BR zu beteiligen ist. Heißt der BR hätte ein Informationsrecht und prüft eigenständig ob es Mitbestimmungspflichtige Punkte enthält.

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