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Zuweisung auf Kostenstelle einem anderen Standort immer noch MA unserer Fa?

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Pilas
Jan 2018 bearbeitet

unsere FA hat unseren Standort als Hauptsitz und weiter zwei Standorte mit mehr oder minder identische Firmen und jeder Standort hat ein eigenes BR. Wir MA sind Kostenstellen zugeordnet. Ein unserer BRMitgl. soll von der jetzigen Kostenstelle an unserem Standort auf eine Kostenstelle eines der anderen Fillialen zugewiesen werden aber denoch räumlich bei uns arbeiten sodass er dann ein neuen Vorgesetzen hat. Die GL hat die anhörung an uns BR gesendet die Begründung darin Betriebsbedingt. Meine Frage kann der MA weiter als MA unseres Standortes und BR-Mietglied bleiben oder könnte durch die Zuweisung dann zB von der GL als nicht mehr MA bei uns und damit nicht mehr BR-Mietglied?

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Community-Antworten (2)

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DerAlteHeini

19.05.2011 um 23:44 Uhr

Pilas Wie der Arbeitgeber seine Kostenstellen organisiert ist seine Sache. Es hat keinen Einfluss auf die Zugehörigkeit zum BR.

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Pilas

20.05.2011 um 00:13 Uhr

soweit verstanden, aber zB was angeht melden die Kostenstellen der anderen Standorten die Überstunden nicht bei uns sondern bei deren BRs. Mal anders gefragt wann wechselt ein MA zu eine andere Filialle/Standort ? bei Vertragswechsel mit eindeutigen Standortzuweisung, dann wenn der MA dort arbeitet oder bereits wenn er zu eine Abteilung/kostenstelle zugeordnet wird die einem andren Standort hat (und eigenem BR)

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