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Kostenstelle für BR

B
Beginner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma gibt es (bis jetzt) keine eigene Kostenstelle für den BR. Jetzt will unserer GF nach Auskunft durch den Controller, dass die Kosten für eine BR-Schulung über die Kostenstelle meiner Abteilung abgerechnet wird. Das sehe ich aber nicht ein. Gibt es eine entsprechende Vorschrift dazu? Im §40 BetrVG habe ich noch nichts speziell zum Thema Kostenstelle gefunden. Danke vorab!

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Community-Antworten (7)

M
Matze

21.01.2011 um 11:23 Uhr

Auch bei uns wird sehr unterschiedlich mit den BR-Kosten umgegagen. Eine eindeutige gesetzliche Handhabe (außer die HGB-Regeln zur Buchhaltung) gibt es nicht. Die Verbuchungen der BR-Kosten unterliegen so weitgehend der 'künstlerischen Freiheit" des AG. Entscheidend ist, dass alle Kosten des BR übernommen werden. Sollte durch die gezielte Verbuchung Druck auf den Betriebsrat ausgeübt werden (z.B. indem eine Abteilung Kosten des BR 'ausbaden' soll), greift §78 BetrVG und kann strafrechtliche Folgen haben.

D
dersensenmann

21.01.2011 um 11:32 Uhr

Rein kostenstellentechnisch gesehen ist das sicher nicht okay. Das ist aber eine innerbetriebliche Sache. Wichtig ist, wie Matze schon schreibt, dass alle Kosten vom AG übernommen werden. Letztendlich kommt ja eh alles aus eine Portemonnaie ;-))

K
Kölner

21.01.2011 um 11:46 Uhr

@dersensenmann 'Rein kostenstellentechnisch' kann das sehr wohl in Ordnung sein! Wir befinden uns hier im INTERNEN Rechnungswesen.

Ich halte es da eher mit 'Matze': Der AG kann die Kosten hin und her buchen - so wie er das will.

K
klinik

21.01.2011 um 13:01 Uhr

Wir haben seit jahren eine kostenstelle. Funktioniert super, da unser AG ja eine Kostenstelle braucht um uns zu verbuchen. Es werden ja nur die Kosten gebucht, da hat ja nichts mit der Kostenübernahme nach dem BetrVG zu tun.

Wo ist das problem, es handelt sich um einen rein buchhaltärischen Akt mehr nicht

B
betriebsratten

21.01.2011 um 13:05 Uhr

Wenns innerbetrieblich kein Problem gibt wenn BR Kosten mit Sachkosten einer Fachabteilung gemischt werden sehe ich keines...

Aber 2 Dinge dürfen nicht sein: Der Ag daef die BR Kosten nicht veröffentlichen-Behinderung der Betriebsratsarbeit

Und der BR darf kein Budget erhalten....da er ja nicht planen kann. Wäre ebenfalls Behinderung Grüße von den Betriebsratten

S
sanifair

21.01.2011 um 14:48 Uhr

Gab es nicht mal ein Urteil das unter bestimmten Umständen eine Veröffentlichung möglich wäre?

D
DonJohnson

21.01.2011 um 15:18 Uhr

Selbstverständlich darf der AG die Kosten veröffentlichen - wenn er auch alle anderen Kosten veröffentlicht, ist das kein Problem...

Der AG darf mit dem BR auch ein Budget vereinbaren - ob es aus Sicht beider sinnvoll ist, ist aber die andere Frage - der BR braucht sich zumindest nicht dran zu halten - aber ich denke, es gibt einige, die es machen, was aber wieder ein anderes Thema ist - beine budgetierung des BR ist in Abstimmung, KEINE Behinderung der BR Arbeit - sie wird es erst, wenn der AG sich weigert über das Budget hinaus zu zahlen...

Weiterhin ist hier auch §41 BetrVG zu beachten, aber auch das ist eventuell ein anderes Thema ;-)))

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