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BR UND SBV : GLEICHSETZUNG DER INSTITUTIONEN !? SELBE KOSTENSTELLE !?

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2VBR
Apr 2019 bearbeitet

HALLO ! :-)

ICH HABE EINE FUER UNS SEHR WICHTIGE FRAGE BEZUEGLICH BR UND SBV BZW. DER TATSACHE, DASS IN UNSERER FIRMA BEIDE INSTITUTIONEN GEMEINSAM UEBER EINE KOSTENSTELLE VERWALTET WERDEN :

Wir sind eine grosse Firma mit 19 BR-Mitgliedern und 2 SBV-Vertrauensleuten. Die beiden SBV Leute ( Vertrauensperson und dauerhaft herangezogener Stellvertreter ) sind auch gleichzeitig BR-Mitglieder. Wir alle arbeiten betriebsbedingt in unserer regulären Tätigkeit nachts, alle an unterschiedlichen Orten, und nehmen die Ehrenämter als BR und SBV tagsüber, also in unserer eigentlichen Freizeit, wahr. Das BR-Büro und das SBV-Büro ist für niemanden von uns am Ort unserer regulären Tätigkeit. Deshalb sind die Fahrten bezüglich unseres Ehrenamtes für uns Dienstreisen, für die wir eine Kilometerpauschale vom AG erhalten, damit wir durch die teils beträchtlichen Fahrtkosten durch unser Ehrenamt nicht schlechtergestellt sind als unsere Kollegen. Derzeit liegt der BR jedoch im Clinch mit dem AG, weil dieser findet, dass der BR zu häufig und zu lange zusammentritt und dadurch grundlos und überflüssigerweise Kosten verursacht ... Deshalb hat der AG die Fahrtkosten des BR seit Anfang des Jahres "eingefroren" und keine Erstattung mehr getätigt, sodass die Mitglieder des BR, die sowieso schon in Vorauslage für die Fahrtkosten treten müssen, seit Monaten keine Zahlungen mehr erhalten haben und immer weiter in Vorauslage treten, um ihre Arbeit als Betriebsräte wahrnehmen zu können. Von den derzeit "eingefrorenen" bzw. tiefgefrorenen ... Fahrtkosten sind aber nicht nur die Mitglieder des BR betroffen, sondern auch die beiden SBV-Vertrauensleute erhalten keine Fahrtkostenerstattung mehr. Denn : Die SBV hat keine eigene Kostenstelle in unserer Firma, sondern die Fahrtkosten und die Stunden der SBV werden gemeinsam mit denen des BR verwaltet und die Zahlungen aus diesem Pool sind gestoppt. Die erste Vertrauensperson, die wöchentlich mehrere hundert km im Verbreitungsgebiet unterwegs war und auch für all diese Fahrtkosten in Vorauslage tritt, kann mittlerweile nun keine Aussentermine mehr absolvieren und eigentlich können beide Vertrauenspersonen auch keine Bürozeiten mehr absolvieren, da die beiden SBVler ja sogar doppelt von der Einbehaltung der Fahrtkosten durch den AG betroffen sind aufgrund ihrer Doppelfunktion und damit sogar noch härter von der Nicht-Auszahlung der vorverauslagten Fahrtkosten betroffen sind als die Kollegen, die nur Betriebsräte sind. Damit ist nun auch die SBV, die mit den Querelen zwischen AG und BR bezüglich der Stunden und Fahrtkosten im BR eigentlich gar nichts zu tun hat, nunmehr massiv in ihrer Arbeit eingeschränkt und behindert und da die beiden SBVler sich die Fahrten ins Büro und zu den Kollegen nicht mehr leisten können, können sie de facto nun fast nichts mehr für ihre Kollegen tun.

FRAGE :

  1. DARF DER AG VON BRen UNS SBVlern IN AUSUEBUNG IHRES EHRENAMTES ANGEFALLENE UND VON DIESEN VORVERAUSLAGTE FAHRTKOSTEN EINBEHALTEN ?
  2. DARF DER AG BR UND SBV IN EINER KOSTENSTELLE ZUSAMMENFASSEN ?
  3. DARF DER AG BR UND SBV MITEINANDER VERWALTEN UND DAMIT ZWEI VERSCHIEDENE INSTITUTIONEN ALS EINE EINZIGE BETRACHTEN UND BEHANDELN UND DAMIT GGF. EINE INSTITUTION QUASI IN SIPPENHAFT FUER STREITIGKEITEN MIT DER ANDEREN INSTITUTION NEHMEN UND BEIDE DE FACTO AUSSCHALTEN ?

DANKE FUER ANTWORT !!! :-))

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Community-Antworten (4)

C
celestro

20.04.2019 um 18:09 Uhr

also abgesehen davon, das man reine Großschreibung sehr schwer lesen kann, sieht man diese im I-Net als "schreien" an und damit als äußerst unhöflich.

Zum Thema:

Ja, meiner Meinung nach darf der AG den BR und die SBV über eine Kostenstelle laufen lassen. Das ist seine Entscheidung, es so zu machen.

Die restlichen Fragen müßt Ihr mMn mit einem Anwalt klären. Denn BR- und / oder SBV- Arbeit hat normalerweise während der Arbeitszeit stattzufinden. Ob also die Fahrtkosten vom AG zu bezahlen sind, müßte man klären lassen.

K
krambambuli

21.04.2019 um 12:13 Uhr

"Deshalb hat der AG die Fahrtkosten des BR seit Anfang des Jahres "eingefroren" und keine Erstattung mehr getätigt, sodass die Mitglieder des BR, die sowieso schon in Vorauslage für die Fahrtkosten treten müssen, seit Monaten keine Zahlungen mehr erhalten haben und immer weiter in Vorauslage treten, um ihre Arbeit als Betriebsräte wahrnehmen zu können. Von den derzeit "eingefrorenen" bzw. tiefgefrorenen ... Fahrtkosten sind aber nicht nur die Mitglieder des BR betroffen, sondern auch die beiden SBV-Vertrauensleute erhalten keine Fahrtkostenerstattung mehr."

Und die BRs schlafen alle? Die werden doch wohl das Arbeitsgericht angerufen haben?

Und was ist mit der SBV? Warum geht die nicht den Rechtsweg.

Ansonsten: Wie der Arbeitgeber Interessenvertretungen verwaltet, ist sein Problem.

A
AlterMann

21.04.2019 um 17:38 Uhr

Ich finde, Ihr solltet Eurem AG mal sagen, wie nett Ihr seid: Üblicherweise findet BR-Arbeit während der Arbeitszeit statt. Als könntet Ihr Eure Sitzungen auch nachts machen, und die Arbeit bleibt liegen. Und wenn ein Kollege den BR beim Mitarbeitergespräch dabei haben will, dann müsste das eben auch nachts stattfinden...

K
Kjarrigan

23.04.2019 um 10:41 Uhr

  1. Die Kostenerstattung regelt § 40 BetrVG
  2. Die Kostenstellenrechnung ist eine interne Analyse der Kostenstellen. Die kann der AG nach gutdünken handhaben.
  3. ergibt sich aus Antwort 1 + 2. Und im übrigen gibt es in Deutschland keine Sippenhaft.

P.S. Wenn deine Shift Taste kaput ist - frag den Ag mal nach neuen Sachmittel für den BR (Tastatur) - danke

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