"Kostenstelle Betriebsrat" - ist der BR verpflichtet für die Kostenstelle einen Stundennachweis zu schreiben?
Hallo, ist der BR verpflichtet für die Kostenstelle einen Stundennachweis zu schreiben? Wir würden es tun haben nichts zu verheimlichen, aber würden gerne wissen ob es der AG Rechtlich verlangen kann? Wenn ja, wo finden wir was schriftliches darüber?
Community-Antworten (2)
30.01.2007 um 10:13 Uhr
Soweit ich weiß, darf der AG das verlangen. Was er jedoch nicht darf, ist, den Stundenaufwand gegen den BR zu benutzen (z.B. Anprangern in einer Betriebsversammlung o.ä.), das wäre keine vertauensvolle Zusammenarbeit und Behinderung des BR.
30.01.2007 um 12:49 Uhr
@ jube
nö...
Die Mitglieder des Betriebsrats sind nicht verpflichtet, für den Arbeitgeber die von ihnen jeweils aufgewendete Zeit für Betriebsratstätigkeit schriftlich aufzuzeichnen. BAG 14.2.1990 – 7 ABR 13/88
im § 37 betrVG ist geregelt was ab- und rückmeldung betrifft. der AG kann also selber seine notizen führen.
wir haben z.b. geregelt, daß wir relativ frei in unserer abmeldung sind, ihm dafür aber unsere zeiten einmal die woche schriftlich geben da er sie von der normalen kostenstelle abziehen muß. somit haben beide seiten weniger stress...
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