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Anordnung von Rufbereitschaft durch AG

B
BoomBoss69
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes Szenario: AN angestellt seit 2003, 61 Jahre alt, angestrebter Rentenbeginn 2029, leistet Rufbereitschaft seit 2004 auf mündliche Anweisung des damaligen Geschäftsführers, Bereich Technik Fernwärme, im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt, eine Tarifbindung besteht bisher nicht. Der AN möchte aufgrund seines Alters und der Arbeitsbelastung ab 2024 keine Rufbereitschaft mehr machen.

    1. Frage : Kann der AN das anweisen?
    1. Frage: Ist der BR dabei in der Mitbestimmung? (m.M.n ja, §87 2. und 3. BetrVG)

Weiterhin strebt Verdi eine Einführung des TVöD/VKA in unserem Unternehmen (GmbH im 100%igen Eigentum einer Kommune) an. Im TVöD gibt es einen §, nach welchem der AG Rufbereitschaft anweisen kann.

  • 3. Frage: Würde das dann auch für den Techniker gelten? Er selber ist kein Gewerkschaftsmitglied und im AV ist ebenso keine Tarifbindung vereinbart.

Danke für Eure Antworten. VG BB

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Community-Antworten (3)

B
BoomBoss69

09.05.2023 um 09:51 Uhr

thread up again

T
takkus

09.05.2023 um 10:02 Uhr

  1. naja- ich würde mich darauf berufen, dass es dazu nichts schriftliches gibt und die Rufdienste "freiwillig" geleistet wurden

  2. der BR ist bei den Dienstplänen in der Mitbestimmung. Ihr könntet also dem DP, in welchem besagter Mitarbeiter mit Rufdienst verplant ist, nicht zustimmen

  3. Tarifvertrage gelten immer für die Mitglieder der abschließenden Gewerkschaft. ArbGeb wenden diese aber meistens auf die gesamte Belegschaft an. Euer Kollege wird sicher auch das Geld nach dem Tarifvertrag bekommen. In diesem Zusammenhang ist es dann möglich, das alle ArbVerträge an die neuen Gegebenheiten angepasst werden,. Dann kann es durchaus sein, dass der Kollege auch zum Rufdienst herangezogen werden kann.

Ach ja-> in diesem Stiel besser für Dich geschrieben? ?

B
BoomBoss69

10.05.2023 um 15:29 Uhr

@takkus, Danke Dir, sehe ich ähnlich. und ja, mit dem Stil komme ich klar.

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