W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung von Schichtarbeit: Betriebsänderung?

I
IlkaB
Mai 2023 bearbeitet

Kennzeichen für eine Betriebsänderung sind nach §111 BetrVG Nr. 4 grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation usw. oder §111 BetrVG Nr. 5 Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.

Die Einführung eines Zweischichtsystems in einem Betrieb, der noch nie Schicht gearbeitet hat, über alle Abteilungen hinweg - von den Konstrukteuren bis zum Monteur - kann man das als Betriebsänderung ansehen?

Und ja, wir werden uns beraten lassen...

35201

Community-Antworten (1)

K
Kampfschwein

05.05.2023 um 20:57 Uhr

Zitat : Die Einführung eines Zweischichtsystems in einem Betrieb, der noch nie Schicht gearbeitet hat, ...................... - kann man das als Betriebsänderung ansehen?

NEIN. Alles was mit Arbeitszeit zu tun hat, wird in §87 BetrVG geregelt.

Betriebsverfassungsgesetz - § 87 Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. ............

  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

  3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Ihre Antwort