Betriebsänderung im November - Sozialplan erst im März, geht das noch?
Hallo,
weiß vielleicht jemand, ob man einen Sozialplan auch nach erfolgter Betriebsänderung noch durchsetzen kann. Wir haben bei dem Umzug einer Filiale an einen anderen Ort geschlafen. Wir haben das nicht als Betriebsänderung wahrgenommen. Sch...., aber es ist nunmal so. Die GF hat uns den Umzug angemeldet und wir haben die Tatsache so hingenommen. Jetzt sagen uns die Mitarbeiter, dass die meisten eine weitere Anfahrt haben und die Monatskarte nun nachweislich ca. 30 EURO mehr kostet. Die Betriebsänderung war im November und nun ist ja schon März. Können wir trotzdem noch einen Sozialplan durchsetzen, oder gibt es Fristen, innerhalb denen so etwas passieren muss?
Vielen Dank und viele Grüße
nina
Community-Antworten (1)
22.03.2006 um 23:37 Uhr
Hallo Nina,
für Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen ist es leider zu spät, die werden immer vor der Maßnahme durchgeführt. Aber der §113 Abs. 2 BetrVG hilft Nachteile für Mitarbeiter zu mildern. Schau mal rein!
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