Thema Betriebsänderung
Hallo,
ich bin neu im Betriebsrat und wollte zum Thema Betriebsänderung wissen, wann eine Betriebsänderung vorliegt.
Unsere Firma besteht aus > 150 MA, daher haben wir als Betriebsrat ein Mitspracherecht. Wir sind in zwei Standorten, wobe der Zweite Standort keinen BR hat.
nun zum Fall:
Wir betreiben mehre Internationale Webseiten, einige sind in Java Programmiert und einige in PHP. Nun sollen die in Java programmierten Websites sammt aller Daten in das PHP System überführt werden. Java wird nur in dem Standort entwickelt, welches einen BR hat und PHP wird in dem anderen Standort entwickelt. Da wir aber keine PHP Entwickler vor Ort haben und die Java - basierten Systeme durch die PHP basierten Systeme abgelöst werden, sehe ich hier eine Betriebsänderung.
Ich freue mich auf eine Antwort.
viele Grüße zwillin
Community-Antworten (6)
16.03.2015 um 15:58 Uhr
Trifft einer der Punkte aus dem § 111 BetrVG zu? 1. Einschränkung und Stillegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, 3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, 4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen, 5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
und - befürchtet Ihr wesentliche Nachteile?
16.03.2015 um 16:09 Uhr
Hallo,
meiner Ansicht nach trifft es 2. und 4.
zu 2. Wesentliche Betriebsteile. Wir sind ein Online Unternehmen und verdienen unser Geld mit den Betreiben von diesen Webseiten. Die IT in der "BR"-Firma wird dann in Zukunft keine möglichkeit mehr haben, die Webseiten zu betreuen, da die Daten und die Website (Frontend und teile des Backend) von dem anderen Standort aus betreut wird.
zu 4. "Änderung der Betriebsanlage" Die Webseiten sind dann in einer anderen Sprache programmiert und werden auch auf anderen Servern betrieben.
Die Belegschaft in der IT ist der Meinung, dass, wenn dieses Projekt abgeschlossen ist, die Arbeitsplätze wegfallen werden.
16.03.2015 um 16:47 Uhr
Dass die Arbeitsplätze jetzt wegfallen werden, würde ich jetzt nicht unbedingt so unterschreiben. Zumindest jetzt noch nicht.
Sollte es dann doch geschehen, wären wir natürlich bei der jetzt noch strittigen Betriebsänderung.
Solange dieses aber nur vermutet wird und vom AG hierzu nichts Näheres bekannt ist, kann nur vom bekannten ausgegangen werden. Leider ist es so, dass auch ein AG einem nicht immer gleich alles, was er irgendwann vorhat, auch sagen muss.
Das, was jetzt bekannt ist, wird mit dem wenigen Input aber kaum korrekt zu beantworten sein.
Es kann eine BT-Änderung sein, aber auch nicht. Das hängt letztlich von der genauen betrieblichen Struktur und den dann entstehenden Änderungen des ganzen Softwareentwicklungsprozesses ab.
Hierzu gehören ja auch nicht nur die reinen PHP-Entwickler (Programmierer), sondern auch noch weitere, mit anderen Aufgaben betraute MA. Auch muss bei den PHP-Entwicklern noch Unterschieden werden zwischen reinen Programmierern, die ihr Können im Rahmen eines Studiums erworben haben und solchen, die aufgrund autodidaktisch erworbener Kenntnisse, als Quereinsteiger dieses jetzt ausüben.
Fällt Ersteren eine Umstellung ev. noch relativ leicht, so bedarf es bei letzteren dann ev. noch div. Nachschulungen, was dann natürlich auch ein Thema für einen BR sein könnte.
Da aber selbst bei einer Umstellung auf PHP, auf Javascript zumindest nicht von vornherein komplett verzichtet werden könnte - es sei denn, man möchte PHP einwenig ausbremsen und die Nutzerrechner schonen -, dürfte es hier zu einer Übergangsphase kommen, in der beides benötigt wird.
Genau wird man das aber nur bewerten können, wenn einem der ganze Umfang an Änderungen, sowie deren Auswirkungen auf die hiervon betroffenen bekannt ist.
16.03.2015 um 17:08 Uhr
Hallo,
es geht hier nicht um Javascript, sondern um Java, das ist ein weiter Unterschied.
Wir lösen mit den Maßnahmen eine Software ab, die die jetzten Jahre gelaufen ist, so wird es auch komuniziert. Das bedeutet die Abschaltung eines Softwaresystem und Ersetzung durch ein anderes System. Das eine soll in dem einen Stansdort abgeschaltet werden und das neue soll im anderen Standort die Aufgaben übernehmen.
Zitiat:"Genau wird man das aber nur bewerten können, wenn einem der ganze Umfang an Änderungen, sowie deren Auswirkungen auf die hiervon betroffenen bekannt ist."
Der Vorstand und die Chefs der jeweiligen Abteilung wollen den Plan, wie das System später aussehen soll nicht mitteilen.
16.03.2015 um 19:28 Uhr
Der Vorstand und die Chefs der jeweiligen Abteilung wollen den Plan, wie das System später aussehen soll nicht mitteilen<
Dann macht hier Druck (Frist setzen):
Erinnert sei an § 90 BetrVG, § 92 BetrVG, § 97 Abs. 2 BetrVG
Kommt da nichts steht § 23 Abs. 3 BetrVG zur Verfügung.
Ihr könnt dem AG außerdem Druck machen, wenn Ihr ankündigt ein Rechtsgutachten anzufordern, ob es sich um eine Betriebsänderung handelt (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
17.03.2015 um 11:22 Uhr
Danke gironimo!
ich werden das meinen Kollegen mitteilen. Danke für den Hinweis!
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