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Minusstunden/ Dienste in FZA absetzen

A
Areinhardt
Jul 2020 bearbeitet

Darf der AG verlangen, das ich meine Minusstunden dadurch ausgleiche, mir die Bereitschaftsdienstzuschläge nicht mehr auszahlen zu lassen, sondern die Dienste in FZA zu nehmen, um damit wieder ins Plus zu kommen? Ich sehe das eigentlich nicht ein, da es nicht mein Verschulden ist.

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Community-Antworten (5)

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celestro

01.07.2020 um 21:20 Uhr

FZA? .......

A
Areinhardt

01.07.2020 um 21:57 Uhr

Freizeitausgleich

C
celestro

01.07.2020 um 22:29 Uhr

Wieso ist es nicht Ihr Verschulden und wie kann man Minusstunden ausgleichen, indem man FZA nimmt?

R
rsddbr

02.07.2020 um 11:10 Uhr

Ich verstehe es so:

Der Fragesteller (m/w/d) macht Bereitschaftsdienste. Dafür steht ihm ein Bereitschaftsdienstzuschlag zu. Der Arbeitgeber möchte diesen nun nicht auszahlen, sondern als Zeitgutschrift auf das Arbeitszeitkonto packen, welches sich derzeit im Minus befindet. Dies widerum liegt nicht im Verschulden des Fragestellers.

Ob dies zulässig ist, hängt von euren Regelungen ab. Wo sind diese Zuschläge geregelt? Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag? Dort ist ggf. geregelt, ob es sich bei dem Zuschlag um eine Zeitgutschrift oder einen finanziellen Zuschlag handelt. Falls ihr einen Betriebsrat habt, frage bitte dort nach. Dieser sollte die für euch geltenden Bestimmungen kennen.

N
nicoline

02.07.2020 um 11:15 Uhr

Areinhardt wird ein TV angewendet oder gibt es eine Bestimmung im Arbeitsvertrag dazu? celestro, es gibt TV, die zulassen, dass das BD Entgelt in Zeit umgewandelt wird und man dann statt Bezahlung FZA nimmt. In der Regel geht das aber nur mit einer BV. In diesem Fall würden dann die errechneten Stunden mit den Minusstunden verrechnet.

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