Hallo zusammen,

heute kam ein Mitarbeiter zu mir und hat mich gefragt, was mit seinem FZA-Anspruch im Falle von Krankheit während der Rufbereitschaft ist. Unsere Mitarbeiter können sich nämlich Ihre Rufbereitschaftspauschale entweder als Geld oder als Stunden (FZA) auszahlen lassen und dieser Mitarbeiter nimmt sich die Pauschale immer als FZA.

Ich habe darauf hin mal bei uns in der Personalabteilung nachgefragt und die haben mir folgendes gesagt:

"Die Rufbereitschaften werden nicht separat erfasst, sondern sind nur auf den Tätigkeitsnachweisen für die jeweiligen Tage ersichtlich. Wenn jetzt aber ein Mitarbeiter krank wird, wird unabhängig von der Rufbereitschaft ein Mittelwert der letzten 3 Monate herangezogen (automatisiert im SAP). Sprich, hat sich der Mitarbeiter in den letzten 3 Monaten eine Rufbereitschaftspauschale als Geld auszahlen lassen, ist der Mittelwert natürlich höher. Die Auszahlungen als FZA werden hierbei nicht berücksichtigt und ein Anspruch des AN auf die Vergütung der Stunden besteht hier nicht."

Was sagt ihr dazu? Ich meine da der AN ja offiziell das Wahlrecht hat, entsteht ihm hier ja definitiv ein Nachteil und er muss die verlorenen Stunden durch Mehrarbeit wieder gutmachen (sofern er diese für FZA benötigt).

Danke Euch für eure Antworten