Erstellt am 17.02.2016 um 12:27 Uhr von moreno
,,Kann der BRV das allein entscheiden? Bzw warum hat der PA hier kein
Mitspracherecht?'' Weil Ihr ihn machen lässt? Kleine Könige sollte man mal rechtzeitig Bescheid stoßen sonst fliegt er vom Thron ;-)
Erstellt am 17.02.2016 um 12:36 Uhr von Veteran
Wir haben da leider erst im Nachhihein davon erfahren, ebenso dass er das
im Namen des gesamten Betriebsrates gemacht hat
Die Frage ist, ob er das darf und ob er das BR Gremium und den PA
so übergeht
Erstellt am 17.02.2016 um 13:00 Uhr von moreno
Na der BRV darf in der Regel Garnichts selber entscheiden es sei denn das Gremium hat ihm dies übertragen. Ihr müsst halt festlegen was im Ausschuss und was im Gesamtgremium beschlossen wird. Und nur diese Beschlüsse darf der BRV dem AG zutragen. Und ach so einen inner Circle gibt's im BR nicht jedes BRM hat das selbe Stimmrecht. Ich glaub da besteht Klärungsbedarf bei Euch!
Erstellt am 17.02.2016 um 14:26 Uhr von galaxy
@veteran
ihr habt ja geregelt, was genau der PA entscheiden darf und damit in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.
BV schließt der BR mit dem AG und nicht der PA oder BRV mit dem AG, der PA ist dazu nicht berechtigt und der BRV erst recht nicht. Der BRV darf auch nicht eigenmächtig eine BV verändern oder ähnliches.
Jetzt stellt sich halt die Frage wie genau und konkret ist eure BV in der Frage Auszahlung oder FZA, du schreibst etwas von einer "Vereinbarung mit der GL",
- ist diese schriftlich oder mündlich?
- gibt es einen zeitlichen Rahmen?
- etc., etc., etc
Vereinbarung mit GL hört sich für mich nicht so an, als wenn es Bestandteil der BV ist.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 17.02.2016 um 16:15 Uhr von Veteran
Die Vereinbarung wurde schriftlich aufgrund eines Beschlusses des Gremiums
mit der GL getroffen und war für eine einmalige Aktion gültig.
Die BV regelt, dass Überstunden in FZA zu nehmen sind.
Auszahlung bedürfen der Zustimmung des Gremiuns.
Daher eben meine Frage, ob der BRV das allein entscheiden darf, eben
ohne den PA zu hören, der dagegen gewesen wäre, bzw ohne
einen Beschluss des Gremiums
Erstellt am 17.02.2016 um 17:18 Uhr von Jollyjumper
Das verstehe ich nicht mein Arbeitgeber bietet mir für geleistete Überstunden einen monitären Ausgleich, was auch mein Wunsch ist, und Ihr als Betriebsrat oder PA wollt mir das verbieten????
Erstellt am 17.02.2016 um 19:47 Uhr von Jakarta
Jawohl! Und das zu recht!
Ein BR soll ja schließlich die Beschäftigung fördern und nicht die Vermögensmehrung einzelner unterstützen.
Ist aber wieder mal typisch!
Hauptsache ich habe meine Schäfchen im Trockenen. Wo die anderen bleiben, ist mir doch egal.
Und ein BR hat mich in diesem meinem engen Weltbild natürlich auch zu unterstützen. Wo kommen wir denn hin, wenn er auch an andere denkt!
Erstellt am 18.02.2016 um 09:23 Uhr von Zappelmann
+++ Ein BR soll ja schließlich die Beschäftigung fördern
Ahja, Freizeitausgleich für geleistete Überstunden fördert die Beschäftigung. Interessant.
+++ ... und nicht die Vermögensmehrung einzelner unterstützen.
Wofür der Mitarbeiter immerhin im Vorfeld seine Arbeitsleistung gebracht hat.
Erstellt am 18.02.2016 um 20:20 Uhr von Jakarta
Jawohl!
So eine Sauerei aber auch……muss doch durch meine Freizeit meine Arbeit ein anderer machen. Und da wir dafür keinen haben, gibt es bei der Arge einen weniger in der Schlange!
Und natürlich will ich irgendwann auch Millionär werden. Und wenn ich dazu jeden Monat hundert oder mehr Überstunden mache, ist das mein Problem und der auf der Strecke bleibende, der dieses ansonsten ja machen dürfte, ist mir doch egal. Soll er doch sehen, wo er bleibt und wie er glücklich wird.
Sorry und bei aller Liebe, aber das ist jetzt so ein Thema, wo ich doch glatt verstehen könnte, wenn einer die Peitsche hervorholt und ihre Funktionalität an div. Personen testet.
Erstellt am 18.02.2016 um 22:50 Uhr von Hoppel
@ Veteran
Greift ein TV? Falls ja, was ist in diesem TV geregelt?
Ohne entsprechenden TV hege ich erhebliche Zweifel, dass Eure BV überhaupt Bestand hat!
Grundsätzlich geht der Gesetzgeber jedoch davon aus, dass Überstunden zu vergüten sind!
BGB § 612 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Ob der AG EINSEITIG über Freizeitausgleich/oder Bezahlung bestimmen kann, hängt wiederum davon ab, ob der AG überhaupt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis hat.
Guckt Euch mal diese BAG Entscheidung etwas näher an:
BAG, Urteil vom 18. 9. 2001 – 9 AZR 307/00