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Alleingang BRV ohne PA

V
Veteran
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin BR und sitze zudem im Personalausschuss. Zwar entscheiden wir im PA über über- Einstellungen, Versetzungen und Azubiübernahmen, alle anderen Entscheidungen was das Personal betrifft, werden aber vom BRV im Alleingang bzw im "inner Circle" des BR getroffen. Beispiel: Es gibt eine BV zur Arbeitszeit (Überstundenregelung usw) Es gab nun einige AN, die sich Überstunden auszahlen lassen wollten, einige wollten FZA nehmen Beides ist möglich, es gab aber eine Vereinabrung mit der GL, dass einmalgi Überstunden ausgezahlt wurden, das war eine Art Rasenmäher-Aktion für alle betroffenen MA und nach dieser Aktion dann FZA genommen werden soll, bzw von den Leitenden die Zeitkonten der MA im Auge behalten werden sollen, um dann reagieren zu können. Nun hat der BRV einer Auszahlung zugestimmt, der PA hat davon nur über Umwege erfahren und war einstimmig der Meinung, dass eine Auszahlung keinen Sinn macht und endlich eine Rückführung vereinbart werden muss. Kann der BRV das allein entscheiden? Bzw warum hat der PA hier kein Mitspracherecht?

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Community-Antworten (10)

M
Moreno

17.02.2016 um 13:27 Uhr

,,Kann der BRV das allein entscheiden? Bzw warum hat der PA hier kein Mitspracherecht?'' Weil Ihr ihn machen lässt? Kleine Könige sollte man mal rechtzeitig Bescheid stoßen sonst fliegt er vom Thron ;-)

V
Veteran

17.02.2016 um 13:36 Uhr

Wir haben da leider erst im Nachhihein davon erfahren, ebenso dass er das im Namen des gesamten Betriebsrates gemacht hat Die Frage ist, ob er das darf und ob er das BR Gremium und den PA so übergeht

M
Moreno

17.02.2016 um 14:00 Uhr

Na der BRV darf in der Regel Garnichts selber entscheiden es sei denn das Gremium hat ihm dies übertragen. Ihr müsst halt festlegen was im Ausschuss und was im Gesamtgremium beschlossen wird. Und nur diese Beschlüsse darf der BRV dem AG zutragen. Und ach so einen inner Circle gibt's im BR nicht jedes BRM hat das selbe Stimmrecht. Ich glaub da besteht Klärungsbedarf bei Euch!

G
Galaxy

17.02.2016 um 15:26 Uhr

@veteran ihr habt ja geregelt, was genau der PA entscheiden darf und damit in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

BV schließt der BR mit dem AG und nicht der PA oder BRV mit dem AG, der PA ist dazu nicht berechtigt und der BRV erst recht nicht. Der BRV darf auch nicht eigenmächtig eine BV verändern oder ähnliches.

Jetzt stellt sich halt die Frage wie genau und konkret ist eure BV in der Frage Auszahlung oder FZA, du schreibst etwas von einer "Vereinbarung mit der GL",

  • ist diese schriftlich oder mündlich?
  • gibt es einen zeitlichen Rahmen?
  • etc., etc., etc

Vereinbarung mit GL hört sich für mich nicht so an, als wenn es Bestandteil der BV ist.

Gruß Galaxy

V
Veteran

17.02.2016 um 17:15 Uhr

Die Vereinbarung wurde schriftlich aufgrund eines Beschlusses des Gremiums mit der GL getroffen und war für eine einmalige Aktion gültig. Die BV regelt, dass Überstunden in FZA zu nehmen sind. Auszahlung bedürfen der Zustimmung des Gremiuns.

Daher eben meine Frage, ob der BRV das allein entscheiden darf, eben ohne den PA zu hören, der dagegen gewesen wäre, bzw ohne einen Beschluss des Gremiums

J
JollyJumper

17.02.2016 um 18:18 Uhr

Das verstehe ich nicht mein Arbeitgeber bietet mir für geleistete Überstunden einen monitären Ausgleich, was auch mein Wunsch ist, und Ihr als Betriebsrat oder PA wollt mir das verbieten????

J
Jakarta

17.02.2016 um 20:47 Uhr

Jawohl! Und das zu recht!

Ein BR soll ja schließlich die Beschäftigung fördern und nicht die Vermögensmehrung einzelner unterstützen.

Ist aber wieder mal typisch! Hauptsache ich habe meine Schäfchen im Trockenen. Wo die anderen bleiben, ist mir doch egal. Und ein BR hat mich in diesem meinem engen Weltbild natürlich auch zu unterstützen. Wo kommen wir denn hin, wenn er auch an andere denkt!

Z
Zappelmann

18.02.2016 um 10:23 Uhr

+++ Ein BR soll ja schließlich die Beschäftigung fördern Ahja, Freizeitausgleich für geleistete Überstunden fördert die Beschäftigung. Interessant.

+++ ... und nicht die Vermögensmehrung einzelner unterstützen. Wofür der Mitarbeiter immerhin im Vorfeld seine Arbeitsleistung gebracht hat.

J
Jakarta

18.02.2016 um 21:20 Uhr

Jawohl! So eine Sauerei aber auch……muss doch durch meine Freizeit meine Arbeit ein anderer machen. Und da wir dafür keinen haben, gibt es bei der Arge einen weniger in der Schlange!

Und natürlich will ich irgendwann auch Millionär werden. Und wenn ich dazu jeden Monat hundert oder mehr Überstunden mache, ist das mein Problem und der auf der Strecke bleibende, der dieses ansonsten ja machen dürfte, ist mir doch egal. Soll er doch sehen, wo er bleibt und wie er glücklich wird.

Sorry und bei aller Liebe, aber das ist jetzt so ein Thema, wo ich doch glatt verstehen könnte, wenn einer die Peitsche hervorholt und ihre Funktionalität an div. Personen testet.

H
Hoppel

18.02.2016 um 23:50 Uhr

@ Veteran

Greift ein TV? Falls ja, was ist in diesem TV geregelt? Ohne entsprechenden TV hege ich erhebliche Zweifel, dass Eure BV überhaupt Bestand hat!

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber jedoch davon aus, dass Überstunden zu vergüten sind!

BGB § 612 Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Ob der AG EINSEITIG über Freizeitausgleich/oder Bezahlung bestimmen kann, hängt wiederum davon ab, ob der AG überhaupt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis hat.

Guckt Euch mal diese BAG Entscheidung etwas näher an: BAG, Urteil vom 18. 9. 2001 – 9 AZR 307/00

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