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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

FZA - ÜZA bei der Deutschen Post

MD
Mister D
Jan 2018 bearbeitet

Bin seit einem halben Jahr freigestellter BR bei der Post. Sechs weitere Mitglieder schon länger. Wir haben ja die Unterscheidung zwischen ÜZA (Überzeit) und FZA (Freizeitanspruch). Unsere alteingesessenen BR Mitglieder sind der Meinung FZA darf nicht in Bar abgegolten werden. Mehrere ZSPL chefs sind anderer Meinung. Das Problem ist keiner der "alten" kann mir sagen in welchem TV ich dazu eine Rechtsgrundlage finde.

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Community-Antworten (1)

A
Alexa

02.08.2008 um 16:18 Uhr

Hallo Mister D, na bei so einer Firma wie bei Dir sollte sowas doch mindestens im Manteltarifvertrag geregelt sein. Oder es gibt extra Arbeitszeit-TV der diese Sachen regelt. Ich weis aber, dass es oft unterschiedliche Zeitguthaben gibt, weil da auch oft eine Sorte ausbezahlt werden kann, wenn eine Abwicklung nicht in einer bestimmten Zeit oder auf Wunsch des Mitarbeiters erfolgt. Das müsste da ähnlich sein. Sonst macht eine unterschiedliche Kontierung ja auch keinen Sinn. Was sagt denn Eure Personalleitung dazu?

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