Erkrankung im Resturlaub
Hallo zusammen,
mein Fall stellt sich folgendermaßen dar: ich hatte Resturlaub aus 2022, der nach Hinweis des AGs bis zum 31.3.23 zu planen und anzutreten sei. So weit - so gut. Ich plante die verbliebenen Urlaubstage in Absprache mit meinem Vorgesetzten folgendermaßen: 7.3.-9.3. / 21.3. - 23.3. / 30.3. - 6.4.2023 (Ich arbeite in Teilzeit an den festgelegten Tagen Di, Mi, Do - deswegen die 'merkwürdigen' Zeiträume) In der ersten der genannten Wochen war ich krank und gab die AU (7.3.-10.3.) an die Personalabteilung weiter. Ich war der Ansicht, daß dieser (wg. Erkrankung nicht angetretene) Urlaub in das Kontingent für 2023 einfliessen würde. Im April teilte mir die Personalabteilung auf Anfrage mit, daß dieser nicht angetretene Urlaub am 31.3. automatisch verfallen sei, da er eben nicht von mir angetreten wurde. Ich bin allerdings in keiner Weise darauf hingewiesen worden, daß dies der Fall sein würde. Es gab ja auch nur noch sehr begrenzte Möglichkeiten, den Urlaub anzutreten, die zudem ja auch recht kurzfristig gewesen wären. Meine Fragen:
- Ist das wirklich Rechtens?
- Muß ich in diesem speziellen Fall nicht auf diesen Umstand hingewiesen werden?
- Geht dieser Urlaub wegen Erkrankung in 2023 wirklich wieder zurück in das 2022er Kontingent und verfällt damit automatisch?
Über Antwort würde ich mich freuen - vielen Dank im voraus...
Community-Antworten (4)
04.05.2023 um 13:58 Uhr
Ich würde sagen der Urlaub verfällt wegen Krankheit nicht. Wenn Rechtsschutz vorhanden dann noch mal beim Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen. https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/wann-verfaellt-resturlaub/
04.05.2023 um 15:12 Uhr
Danke für Deine Einschätzung. Leider ist kein Rechtsschutz vorhanden :-( Die Personalabteilung argumentiert, folgendermaßen:
- der Verfall des ausstehenden (nicht angetretenen) Resturlaubes zum 31.3. war angekündigt => das ist unstrittig
- durch meine Erkrankung wurden die drei Urlaubstage vom 7.3. - 9.3. nicht angetreten und sind somit automatisch am 31.3. verfallen => das ist in meinen Augen strittig, da
- mir nicht explizit mitgeteilt wurde, daß durch meine Erkrankung diese Resturlaubstage wieder in das 22er Kontingent zurück wandern und somit Ende März verfallen
- WENN ich informiert worden wäre, ich technisch kaum noch Zeit gehabt hätte, diesen Urlaub zu planen und zu beantragen
- es sich für mich so anfühlt, daß diese drei strittigen Urlaubstage quasi durch die Erkrankung im März 23 (re)generiert wurden, dann also erst in 2024 verfallen können
Bei Langzeit-Erkrankungen scheint der Nicht-Verfall ja unstrittig zu sein. Es geht wohl 'nur' darum, daß ich theoretisch diese drei Tage noch innerhalb dieses Zeitraumes hätte nehmen können und damit auch müssen. OHNE, dass ich explizit darauf hingewiesen werden mußte, weil der Hinweis ja schon generell im Vorfeld erfolgte.
04.05.2023 um 15:23 Uhr
Das Risiko besteht immer wenn man seinen Urlaub bis kurz vorm 31.03. erst nimmt, man hat keine Reaktionszeiten mehr an einem anderen Tag den Urlaub zu nehmen. Meiner Meinung nach hast Du Pech.
Urlaubsjahr ist Kalenderjahr. einige Tarifverträge verlängern die Frist bis 31.03. falls man den Urlaub nicht aus Betrieblichen Gründen nehmen kann.
Wenn Du nicht Nachweisen kannst das Du Deinen Urlaub nicht aufgrund Betrieblicher Gründe in 2022 nehmen konntest ziehst Du den Kürzeren.
Auch bei langer Krankheit und keiner möglichkeit Deinen Urlaub zu nehmen hast du erst Anspruch auf Deinen nicht genommenen Gesetzlichen Urlaub.
04.05.2023 um 15:42 Uhr
"1. mir nicht explizit mitgeteilt wurde, daß durch meine Erkrankung diese Resturlaubstage wieder in das 22er Kontingent zurück wandern und somit Ende März verfallen"
es ist doch aber "klar", dass das Urlaub aus 2022 ist ... wieso sollte damit etwas anderes passieren als ein "zurückwandern"?
"2. WENN ich informiert worden wäre, ich technisch kaum noch Zeit gehabt hätte, diesen Urlaub zu planen und zu beantragen"
Wie lange dauert es bei Ihnen, Urlaub zu beantragen? Man füllt einen Urlaubsschein aus und gibt ihn ab. Mehr als 24 h sollte man dafür nicht brauchen, oder?
"3. es sich für mich so anfühlt, daß diese drei strittigen Urlaubstage quasi durch die Erkrankung im März 23 (re)generiert wurden, dann also erst in 2024 verfallen können"
finde ich eine sehr seltsame Idee und ist mit Sicherheit auch nicht so. Wenn die Tage nicht bis zum 31.03. zu nehmen waren (wobei ich das mal in ganz große Fragezeichen stellen würde), dann wäre mEn kein automatischer Verfall am 31.03. eingetreten. Aber dann hätte man diese Tage eben "schnellstmöglich" nehmen müssen.
Verwandte Themen
Betriebsräte als Arbeitsschutz-Auditoren
Gibt es Betriebsräte mit einem oder mehreren Mitgliedern, die die Befähigung (ISO 19011) haben, Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001:2007 betriebsintern zu auditieren? Der Standard ist f
Übertragung von Resturlaub
Urlaubsübertragung von Resturlaub wir haben einen Kollegen der seinen Resturlaub aus 2014, 2014 beantragt und ab dem 02.01.2015 genommen hat. Es gab ein Schreiben des Arbeitgebers in dem auf den Ve
Resturlaub übertragen
Resturlaub ins neue Jahr übertragen. Mein Problem: Aufgrund betrieblicher Belange habe ich immer mein Resturlaub am Ende vom Jahr per Email gemäß § 7 Absatz 4 BUrlG ins neue Jahr seit Jahren übertrag
Aktueller Jahresurlaub wird zuerst verrechnet
In unserem Unternehmen verfällt laut BV der Urlaub aus dem Vorjahr am 30.09. Circa 21 von 30 Tagen sind Betriebsferien, über den Rest können wir frei verfügen. Es wird jedoch immer der Urlaub des akt
Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei längerer Krankheit. Ist das zulässig?
Unser Chef hat folgenden Aushang gemacht: Betreff: Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei länger als sechswöchiger Erkrankung Nach der bislang bestehenden Rechtsprechung musste der Arbeitgeber e