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Erkrankung im Resturlaub

T
Tasskaff
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

mein Fall stellt sich folgendermaßen dar: ich hatte Resturlaub aus 2022, der nach Hinweis des AGs bis zum 31.3.23 zu planen und anzutreten sei. So weit - so gut. Ich plante die verbliebenen Urlaubstage in Absprache mit meinem Vorgesetzten folgendermaßen: 7.3.-9.3. / 21.3. - 23.3. / 30.3. - 6.4.2023 (Ich arbeite in Teilzeit an den festgelegten Tagen Di, Mi, Do - deswegen die 'merkwürdigen' Zeiträume) In der ersten der genannten Wochen war ich krank und gab die AU (7.3.-10.3.) an die Personalabteilung weiter. Ich war der Ansicht, daß dieser (wg. Erkrankung nicht angetretene) Urlaub in das Kontingent für 2023 einfliessen würde. Im April teilte mir die Personalabteilung auf Anfrage mit, daß dieser nicht angetretene Urlaub am 31.3. automatisch verfallen sei, da er eben nicht von mir angetreten wurde. Ich bin allerdings in keiner Weise darauf hingewiesen worden, daß dies der Fall sein würde. Es gab ja auch nur noch sehr begrenzte Möglichkeiten, den Urlaub anzutreten, die zudem ja auch recht kurzfristig gewesen wären. Meine Fragen:

  1. Ist das wirklich Rechtens?
  2. Muß ich in diesem speziellen Fall nicht auf diesen Umstand hingewiesen werden?
  3. Geht dieser Urlaub wegen Erkrankung in 2023 wirklich wieder zurück in das 2022er Kontingent und verfällt damit automatisch?

Über Antwort würde ich mich freuen - vielen Dank im voraus...

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Community-Antworten (4)

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DummerHund

04.05.2023 um 13:58 Uhr

Ich würde sagen der Urlaub verfällt wegen Krankheit nicht. Wenn Rechtsschutz vorhanden dann noch mal beim Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen. https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/wann-verfaellt-resturlaub/

T
Tasskaff

04.05.2023 um 15:12 Uhr

Danke für Deine Einschätzung. Leider ist kein Rechtsschutz vorhanden :-( Die Personalabteilung argumentiert, folgendermaßen:

  • der Verfall des ausstehenden (nicht angetretenen) Resturlaubes zum 31.3. war angekündigt => das ist unstrittig
  • durch meine Erkrankung wurden die drei Urlaubstage vom 7.3. - 9.3. nicht angetreten und sind somit automatisch am 31.3. verfallen => das ist in meinen Augen strittig, da
  1. mir nicht explizit mitgeteilt wurde, daß durch meine Erkrankung diese Resturlaubstage wieder in das 22er Kontingent zurück wandern und somit Ende März verfallen
  2. WENN ich informiert worden wäre, ich technisch kaum noch Zeit gehabt hätte, diesen Urlaub zu planen und zu beantragen
  3. es sich für mich so anfühlt, daß diese drei strittigen Urlaubstage quasi durch die Erkrankung im März 23 (re)generiert wurden, dann also erst in 2024 verfallen können

Bei Langzeit-Erkrankungen scheint der Nicht-Verfall ja unstrittig zu sein. Es geht wohl 'nur' darum, daß ich theoretisch diese drei Tage noch innerhalb dieses Zeitraumes hätte nehmen können und damit auch müssen. OHNE, dass ich explizit darauf hingewiesen werden mußte, weil der Hinweis ja schon generell im Vorfeld erfolgte.

T
Thomas63

04.05.2023 um 15:23 Uhr

Das Risiko besteht immer wenn man seinen Urlaub bis kurz vorm 31.03. erst nimmt, man hat keine Reaktionszeiten mehr an einem anderen Tag den Urlaub zu nehmen. Meiner Meinung nach hast Du Pech.

Urlaubsjahr ist Kalenderjahr. einige Tarifverträge verlängern die Frist bis 31.03. falls man den Urlaub nicht aus Betrieblichen Gründen nehmen kann.

Wenn Du nicht Nachweisen kannst das Du Deinen Urlaub nicht aufgrund Betrieblicher Gründe in 2022 nehmen konntest ziehst Du den Kürzeren.

Auch bei langer Krankheit und keiner möglichkeit Deinen Urlaub zu nehmen hast du erst Anspruch auf Deinen nicht genommenen Gesetzlichen Urlaub.

C
celestro

04.05.2023 um 15:42 Uhr

"1. mir nicht explizit mitgeteilt wurde, daß durch meine Erkrankung diese Resturlaubstage wieder in das 22er Kontingent zurück wandern und somit Ende März verfallen"

es ist doch aber "klar", dass das Urlaub aus 2022 ist ... wieso sollte damit etwas anderes passieren als ein "zurückwandern"?

"2. WENN ich informiert worden wäre, ich technisch kaum noch Zeit gehabt hätte, diesen Urlaub zu planen und zu beantragen"

Wie lange dauert es bei Ihnen, Urlaub zu beantragen? Man füllt einen Urlaubsschein aus und gibt ihn ab. Mehr als 24 h sollte man dafür nicht brauchen, oder?

"3. es sich für mich so anfühlt, daß diese drei strittigen Urlaubstage quasi durch die Erkrankung im März 23 (re)generiert wurden, dann also erst in 2024 verfallen können"

finde ich eine sehr seltsame Idee und ist mit Sicherheit auch nicht so. Wenn die Tage nicht bis zum 31.03. zu nehmen waren (wobei ich das mal in ganz große Fragezeichen stellen würde), dann wäre mEn kein automatischer Verfall am 31.03. eingetreten. Aber dann hätte man diese Tage eben "schnellstmöglich" nehmen müssen.

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