Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei längerer Krankheit. Ist das zulässig?
Unser Chef hat folgenden Aushang gemacht: Betreff: Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei länger als sechswöchiger Erkrankung
Nach der bislang bestehenden Rechtsprechung musste der Arbeitgeber einen Nachweis erbringen, wenn er meinte ,bei der erneuten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers handelte es sich nicht um eine neue Erkrankung sondern um eine Fortsetzung der alten Erkrankung.
Die Beweislast wird nun auf den Arbeinehmer übertragen, wenn dieser nach sechswöchiger Krankheit erneut erkrankt oder arbeitsunfähig geschrieben wird. Ab sofort muss er sich per ärztlichem Attest mit den jeweiligen Diagnosen bescheinigen lassen, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt. Bitte beachten sie , dass Zuwiderhandlung die kürzung des Arbeitslohns mit sich bringt.
kann er das einfach so auf die Arbeitnehmer abwälzen oder gibt es dazu ein Gesetz. Ich meine wenn ich schon 6 Wochen Krank war oder bin bekommt er doch genau wie ich Post von der Krankenkasse. Und wenn ich wegen was anderem Krank nach den 6 Wochen krank bin,geht doch die Lohnfortzahlung aufs neue weiter.Und wenn ich es mir von meinem Arzt mit der Diagnose bescheinigen lassen muß entbinde ich ja meinen Arzt von der schweigepflicht und ich bin doch nicht Verpflichtet meinem Chef zusagen weshalb ich Krank bin.Es reicht doch aus wenn ich von der Krankenkasse mir Bescheinigen lassen das ich wegen einer anderen Krankheit Arbeitunfähig geschrieben bin und noch keinen Anspruch auf Krankengeld habe sondern noch anspruch auf Lohnfortzahlung.
Community-Antworten (1)
31.05.2006 um 00:16 Uhr
schroe-dos, in der Praxis läuft der Mitteilungsweg doch etwas anders. Auch war die "Nachweis-Problematik" noch nie anders!
Beispiel: Herr Larifari hat einen Hexenschuss und ist für 3 Wochen AU geschrieben. Danach geht er 6 Wochen arbeiten. Plötzlich bekommt er einen erneuten Hexenschuss. Dieses Mal ist wird er für 7 Wochen AU geschrieben. Nach 3 Wochen bekommt er seitens der Krankenkasse einen Auszahlungsschein zugesandt.
Warum? Gleiche Erkrankung innerhalb von 6 Monaten und die Lohnfortzahlungspflicht durch den AG endet wegen gleicher Erkrankung nach 6 Wochen. Im Zweifelsfall fragt die Krankenkasse auch unverzüglich nach.
Da eine AU immer für den vorausliegenden Zeitraum attestiert wird und der AN verpflichtet ist, die Mitteilung an seine Krankenkasse weiterzuleiten, sehe ich das Problem nicht!
Mir scheint Euer AG mit seinem Aushang ein wenig auf dem Holzweg zu sein!
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