Unser Chef hat folgenden Aushang gemacht:
Betreff: Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei länger als sechswöchiger Erkrankung

Nach der bislang bestehenden Rechtsprechung musste der Arbeitgeber einen Nachweis erbringen, wenn er meinte ,bei der erneuten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers handelte es sich nicht um eine neue Erkrankung sondern um eine Fortsetzung der alten Erkrankung.

Die Beweislast wird nun auf den Arbeinehmer übertragen, wenn dieser nach sechswöchiger Krankheit erneut erkrankt oder arbeitsunfähig geschrieben wird. Ab sofort muss er sich per ärztlichem Attest mit den jeweiligen Diagnosen bescheinigen lassen, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt.
Bitte beachten sie , dass Zuwiderhandlung die kürzung des Arbeitslohns mit sich bringt.

kann er das einfach so auf die Arbeitnehmer abwälzen oder gibt es dazu ein Gesetz.
Ich meine wenn ich schon 6 Wochen Krank war oder bin bekommt er doch genau wie ich Post von der Krankenkasse. Und wenn ich wegen was anderem Krank nach den 6 Wochen krank bin,geht doch die Lohnfortzahlung aufs neue weiter.Und wenn ich es mir von meinem Arzt mit der Diagnose bescheinigen lassen muß entbinde ich ja meinen Arzt von der schweigepflicht und ich bin doch nicht Verpflichtet meinem Chef zusagen weshalb ich Krank bin.Es reicht doch aus wenn ich von der Krankenkasse mir Bescheinigen lassen das ich wegen einer anderen Krankheit Arbeitunfähig geschrieben bin und noch keinen Anspruch auf Krankengeld habe sondern noch anspruch auf Lohnfortzahlung.