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Ablehnende Haltung bei Höhergruppierung

B
br-59269
Mai 2023 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wir suchen eine Begründung zur Höhergruppierung eines Kollegen ( Sorte arschkriechen und diffamieren statt Leistung ). Dieser hat keine branchenbezogene Ausbildung und soll nun ein Meistergehalt bekommen. Betrieb Unterliegt dem TV IGBCE. Reicht hier der Hinweis :"erfüllt nicht die Voraussetzungen zur Eingruppierung in die Lohngruppe xx"

Gruß

26301

Community-Antworten (1)

J
jutti1965

03.05.2023 um 09:24 Uhr

In der Regel kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Umgruppierung lediglich mit der Begründung verweigern, dass der Arbeitgeber gegen bestehende Vorschriften verstößt, weil die vorgesehene Tätigkeit nicht der vom Arbeitgeber vorgesehenen Vergütungsgruppe entspricht. Falls der Betriebsrat nicht zustimmt, muss der Arbeitgeber das Arbeitsgericht anrufen, um sich die fehlende Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen (§ 99 BetrVG). In diesem Verfahren muss der Arbeitgeber darlegen, dass die vom Betriebsrat vorgetragenen Gründe unberechtigt sind.

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