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Höhergruppierung von Beamten mitbestimmungspflichtig?

F
Fliege
Jan 2018 bearbeitet

Ein Landkreisangestellter ist als Beamter bei uns in der Krankenhaus GmbH seit Jahren beschäftigt. Nun soll eine unbefristete Beurlaubung als Beamter beim Landratsamt beantragt werden, damit er weiterhin bei uns verbleiben kann. Dem BR wurde dazu ein Schreiben zur Zustimmung vorgelegt. Darin heißt es u.a. nur lapidar, dass mit ihm ein Entgelt der Besoldungsgruppe A 15 vereinbart wurde. Dies würde bedeuten, er verdient nun 1.000 € Brutto mehr. Von einer Höhergruppierung ist im vorliegenden Schreiben keine Rede. Können wir der Änderung des Dienstverhältnisses zustimmen und vorher fordern, warum die Höhergruppierung erfolgt? Ebenso, warum wir nicht zur Höhergruppierung gehört werden sollen? Was würdet ihr hier unternehmen? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

23.03.2011 um 16:45 Uhr

. . . nach § 5 (1) Satz 3 gilt ein Beamter, der in privatrechtlichen Betrieben eingesetzt ist, als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG. Du schreibst, dass Ihr eine GmbH seid, also eine Privatrechtsform - somit unterliegt alles, was diesen Beamten betrifft, einschließlich der Eingruppierung der Mitbestimmung des BR . . .

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