Ist der Betriebsrat bei der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 99 BetrVG zu beteiligen?
Der BR wurde nur bei der Höhergruppierung des Vergleichsmannes beteiligt und Arbeitgeber ist der Meinung, dass deswegen der BR für die Höhergruppierung des freigestellten BR-Mitglieds nicht mehr zu beteiligen ist. Gibt es hierzu eine gerichtliche Entscheidung oder sonstige verwertbare Unterlagen?