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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds?

W
Warovoka
Feb 2019 bearbeitet

Ist der Betriebsrat bei der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 99 BetrVG zu beteiligen? Der BR wurde nur bei der Höhergruppierung des Vergleichsmannes beteiligt und Arbeitgeber ist der Meinung, dass deswegen der BR für die Höhergruppierung des freigestellten BR-Mitglieds nicht mehr zu beteiligen ist. Gibt es hierzu eine gerichtliche Entscheidung oder sonstige verwertbare Unterlagen?

9.52301

Community-Antworten (1)

P
Pfälzer

02.07.2009 um 16:19 Uhr

auch ein freigestellter BR ist AN im Betrieb und somit gleich zu behandeln im Sinne von § 99 BetrVG (Umgruppierung)

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