Mitbestimmung bei Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds?
Ist der Betriebsrat bei der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 99 BetrVG zu beteiligen? Der BR wurde nur bei der Höhergruppierung des Vergleichsmannes beteiligt und Arbeitgeber ist der Meinung, dass deswegen der BR für die Höhergruppierung des freigestellten BR-Mitglieds nicht mehr zu beteiligen ist. Gibt es hierzu eine gerichtliche Entscheidung oder sonstige verwertbare Unterlagen?
Community-Antworten (1)
02.07.2009 um 16:19 Uhr
auch ein freigestellter BR ist AN im Betrieb und somit gleich zu behandeln im Sinne von § 99 BetrVG (Umgruppierung)
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