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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Definition 50% mobile Arbeit der individuellen Arbeitstage

W
Wt8
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns gibt es eine BV zur mobilen Arbeit. Dort ist folgendes hinterlegt: Mobile Arbeit kann bis zu einem Umfang von 50% der individuellen Arbeitstage/Kalenderjahr erfolgen.

Welchen Umfang heißt das nun konkret? 1.) 249 Tage für 2023 minus 30 Tage Urlaub? Also wären es 219 : 2 = 109,5 Tage? Also hätte man einen Anspruch von 109,5 Tage mobiles Arbeiten 2.) 50% der Arbeitstage, an denen gearbeitet worden ist? Also die 109,5 Tage abzüglich Krankheitstage, Gleitzeitausgleich?

Kann man das konkret benennen? Oder gibt es eine konkrete Definition für "individuelle Arbeitszeit"?

Vielen Dank

32002

Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

02.05.2023 um 12:51 Uhr

Das werdet Ihr individuell regeln müssen, das schreibt das Gesetz so konkret nicht vor.

Zweckmäßig und pragmatisch wäre aber Lösung 1, sonst verzettelt Ihr euch bei Ausfallzeiten insbesondere zum Jahresende hin. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

X
XYZ68

02.05.2023 um 13:19 Uhr

Eure BV, also eure Regelung.

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