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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten - allerdings nicht für alle AN

B
Bibu23
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen. Unser AG möchte das mobile Arbeiten einführen und eine BV abschließen. Jedoch ist das mobile Arbeiten nicht für alle möglich. Es kommen drei Mitarbeiter nicht dafür in Frage. Dann kann doch eigentlich keine BV mit dem BR geschlossen werden, oder? Sondern es müssten Einzelvereinbarungen mit den in Frage kommenden Mitarbeitern geschlossen werden?

Freue mich auf Eure Antworten.

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Community-Antworten (7)

C
Catweazle

29.03.2021 um 22:11 Uhr

Eine BV muss nicht für alle Mitarbeiter gelten. Man kann durchaus Mitarbeiter, die bestimmte Arbeitsplätze besetzen, davon ausnehmen.

B
Bibu23

29.03.2021 um 22:17 Uhr

Unser AG ist nur Beratungsmitglied im AGV, 12 AN haben im Arbeitsvertrag einen Bezug auf den Wowi-TV und 1 AN auf den LEG-TV. Der AN mit dem LEG-TV soll von der BV ausgeschlossen werden, obwohl ansonsten nichts dagegenspräche, dass er am mobilen Arbeiten teilnehmen könnte. Dann würde der doch benachteiligt.

P
Pickel

29.03.2021 um 23:34 Uhr

Das ist kaum verständlich was du schreibst. Ist die Gewerkschaftszugehörigkeit Grund für den Ausschluss?

Normal wird in einer BV nicht auf einzelne Mitarbeiter abgezielt.

M
Moreno

29.03.2021 um 23:35 Uhr

Ist doch ganz einfach Mitarbeiter mit der selben Tätigkeit dürfen nicht von der BV ausgeschlossen werden aber wenn es andere Tätigkeiten sind die nicht mobil zuhause ausgeführt werden können natürlich schon.

K
kratzbürste

30.03.2021 um 11:14 Uhr

Für wen die BV gilt, schreibt man in die BV unter den Punkt "Geltungsbereich". Ich würde da aber schon darauf achten, dass nur bestehende Sachgründe dazu führen, das jemand ausgeschlossen wird.

C
Catweazle

30.03.2021 um 11:53 Uhr

Der Geltungsbereich sollte auf Arbeitsplätze und nicht auf Personen bezogen sein.

U
UdoWoe

30.03.2021 um 11:57 Uhr

Bei uns können auch nicht alle MA Mobiles Arbeiten machen. Wir haben ein Chemisches Labor. Dies MA sind alle davon ausgenommen. Trotzdem haben wir eine BV Mobiles Arbeiten. Wie Catweazle schon geschrieben hat, der Geltungsbereich soll auf Arbeitsplätze bezogen sein und nicht auf Personen. Wenn ihr TV habt, dann fragt doch mal die zuständigen Gewerkschaften.

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