Erstellt am 29.03.2021 um 20:11 Uhr von Catweazle
Eine BV muss nicht für alle Mitarbeiter gelten. Man kann durchaus Mitarbeiter, die bestimmte Arbeitsplätze besetzen, davon ausnehmen.
Erstellt am 29.03.2021 um 20:17 Uhr von Bibu23
Unser AG ist nur Beratungsmitglied im AGV, 12 AN haben im Arbeitsvertrag einen Bezug auf den Wowi-TV und 1 AN auf den LEG-TV. Der AN mit dem LEG-TV soll von der BV ausgeschlossen werden, obwohl ansonsten nichts dagegenspräche, dass er am mobilen Arbeiten teilnehmen könnte. Dann würde der doch benachteiligt.
Erstellt am 29.03.2021 um 21:34 Uhr von Pickel
Das ist kaum verständlich was du schreibst.
Ist die Gewerkschaftszugehörigkeit Grund für den Ausschluss?
Normal wird in einer BV nicht auf einzelne Mitarbeiter abgezielt.
Erstellt am 29.03.2021 um 21:35 Uhr von Moreno
Ist doch ganz einfach Mitarbeiter mit der selben Tätigkeit dürfen nicht von der BV ausgeschlossen werden aber wenn es andere Tätigkeiten sind die nicht mobil zuhause ausgeführt werden können natürlich schon.
Erstellt am 30.03.2021 um 09:14 Uhr von Kratzbürste
Für wen die BV gilt, schreibt man in die BV unter den Punkt "Geltungsbereich". Ich würde da aber schon darauf achten, dass nur bestehende Sachgründe dazu führen, das jemand ausgeschlossen wird.
Erstellt am 30.03.2021 um 09:53 Uhr von Catweazle
Der Geltungsbereich sollte auf Arbeitsplätze und nicht auf Personen bezogen sein.
Erstellt am 30.03.2021 um 09:57 Uhr von UdoWoe
Bei uns können auch nicht alle MA Mobiles Arbeiten machen. Wir haben ein Chemisches Labor. Dies MA sind alle davon ausgenommen. Trotzdem haben wir eine BV Mobiles Arbeiten. Wie Catweazle schon geschrieben hat, der Geltungsbereich soll auf Arbeitsplätze bezogen sein und nicht auf Personen.
Wenn ihr TV habt, dann fragt doch mal die zuständigen Gewerkschaften.