Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten - allerdings nicht für alle AN
Hallo zusammen. Unser AG möchte das mobile Arbeiten einführen und eine BV abschließen. Jedoch ist das mobile Arbeiten nicht für alle möglich. Es kommen drei Mitarbeiter nicht dafür in Frage. Dann kann doch eigentlich keine BV mit dem BR geschlossen werden, oder? Sondern es müssten Einzelvereinbarungen mit den in Frage kommenden Mitarbeitern geschlossen werden?
Freue mich auf Eure Antworten.
Community-Antworten (7)
29.03.2021 um 22:11 Uhr
Eine BV muss nicht für alle Mitarbeiter gelten. Man kann durchaus Mitarbeiter, die bestimmte Arbeitsplätze besetzen, davon ausnehmen.
29.03.2021 um 22:17 Uhr
Unser AG ist nur Beratungsmitglied im AGV, 12 AN haben im Arbeitsvertrag einen Bezug auf den Wowi-TV und 1 AN auf den LEG-TV. Der AN mit dem LEG-TV soll von der BV ausgeschlossen werden, obwohl ansonsten nichts dagegenspräche, dass er am mobilen Arbeiten teilnehmen könnte. Dann würde der doch benachteiligt.
29.03.2021 um 23:34 Uhr
Das ist kaum verständlich was du schreibst. Ist die Gewerkschaftszugehörigkeit Grund für den Ausschluss?
Normal wird in einer BV nicht auf einzelne Mitarbeiter abgezielt.
29.03.2021 um 23:35 Uhr
Ist doch ganz einfach Mitarbeiter mit der selben Tätigkeit dürfen nicht von der BV ausgeschlossen werden aber wenn es andere Tätigkeiten sind die nicht mobil zuhause ausgeführt werden können natürlich schon.
30.03.2021 um 11:14 Uhr
Für wen die BV gilt, schreibt man in die BV unter den Punkt "Geltungsbereich". Ich würde da aber schon darauf achten, dass nur bestehende Sachgründe dazu führen, das jemand ausgeschlossen wird.
30.03.2021 um 11:53 Uhr
Der Geltungsbereich sollte auf Arbeitsplätze und nicht auf Personen bezogen sein.
30.03.2021 um 11:57 Uhr
Bei uns können auch nicht alle MA Mobiles Arbeiten machen. Wir haben ein Chemisches Labor. Dies MA sind alle davon ausgenommen. Trotzdem haben wir eine BV Mobiles Arbeiten. Wie Catweazle schon geschrieben hat, der Geltungsbereich soll auf Arbeitsplätze bezogen sein und nicht auf Personen. Wenn ihr TV habt, dann fragt doch mal die zuständigen Gewerkschaften.
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