Definition "monatliche Arbeitszeit"
Hallo zusammen,
in einer Vereinbarung bei uns zu mobilen Arbeiten heißt es: "...alle Beschäftigte, welche mobile arbeiten sollen 60 % ihrer monatliche Arbeitszeit...am Arbeitsplatz am Standtort XY erbringen"
Ist die monatliche Arbeitszeit immer die vertragliche Arbeitszeit oder die tatsächliche AZ ?
Fall: Planung für September 2022 22 Arbeitstage - bedeutet 8,8 Tage mobiles Arbeiten möglich. Arbeitnehmer hat aber im September wg. Urlaub nur 12 Arbeitstage.
Theoretisch könnte er dann in den verbleibenden 10 Arbeitstage die 8,8 Tage mobil arbeiten. Oder ist seine monatliche Arbeitszeit dann auch nur 10 Tage ?
Betriebsrat haben wir leider noch nicht - sind ein neu gegründetes Unternehmen (seit 01.07.22)
Danke und Gruß Mellissa
Community-Antworten (2)
29.08.2022 um 12:37 Uhr
Dann wirst Du deinen AG fragen müssen, was er damit meint.
Da der AG 60 % Präsenz wünscht glaube ich nicht das er damit gemeint hat, dass du bei Urlaub das auf die restlichen Anwesnheitstage verteilst
60 % sehe ich eher (bei einer 5 Tage Woche) 3 Tage Büro 2 Tage mobil. Wenn du dann 2 Wochen Urlaub hast - die anderen beiden Wochen dann eben auch 3 Tage Büro 2 Tage mobil. Da ihr keinen BR habt, habt ihr eh keinen Rechtsanspruch, da der AG die Anweisung ja jederzeit wieder kippen kann.
29.08.2022 um 12:38 Uhr
Wenn von "monatlicher Arbeitszeit" die Rede ist, dann redet man von der "Vertraglich geschuldeten Arbeitszeit". Dies zur Definition. Dann gibt es natürlich solche Fälle wie von dir geschildert. Man macht Urlaub, ist krank oder aus sonstigen Gründen brauch der AN seine vertraglich geschuldete Arbeitszeit nicht erbringen. In diesen Fällen sollte man einfach mal mit dem Vorgesetzen ins Gespräch kommen und klären,wie man sich einigt. Wie du schon theoretisch angenommen hast, könnte (!) der AN die restliche Tage mobil Arbeiten. Aber nochmal, fragt doch einfach den Vorgesetzten. Oft kann man sich schnell einigen.
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