Umgang Widerspruch
Hallo zusammen, BR hat einen Widerspruch zu einer PEM (Eingruppierung) eingelegt. AG legt dem BR jetzt einen anderen Vorschlag vor, der aber weit weg von dem ist was der BR vorgeschlagen hat. Muss sich der BR jetzt automatisch zu der neuen PEM verhalten oder muss er einfach an seinem Widerspruch festhalten und der AG muss sich die Zustimmung vor Gericht ersetzen lassen?
Community-Antworten (1)
26.10.2016 um 17:24 Uhr
Kommt darauf an, wie der AG es zu Euch gebracht hat. Wenn es eine neue Anhörung ist, läuft die Frist. Schweigen heißt dann Zustimmung.
Hat er es aber ausdrücklich als Kompromissvorschlag bezeichnet, wäre das nicht so.
Aber was hindert Euch daran, auf seinen Vorschlag zu antworten. Zu bedenken wäre, dass die Angelegenheit möglicher Weise ohnehin wie das Hornberger Schießen endet. Ein Kompromiss vielleicht nicht falsch. Macht doch einen Gegenvorschlag.
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