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Fristverlängerung für den Widerspruch einer Kündigung, bzw. Mitarbeiter vorab informieren

C
CONSULTANT
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben bei uns nun den Fall, dass ein Mitarbeiter ordentlich und fristgerecht mit einer Begründung gekündigt werden soll. Dies wurde uns (dem Betriebsrat) heute mitgeteilt. Der Mitarbeiter um den es geht ist bis nächste Woche Dienstag krankgeschrieben. Die Frist für unseren Widerspruch läuft am nächsten Donnerstag aus. Wenn wir glück haben, kommt der Mitarbeiter am Mittwoch ins Büro und wir können mit ihm das ganze besprechen und den Widerspruch entsprechend aufsetzen. Wenn der Mitarbeiter aber länger krankgeschrieben ist, müssten wir eigentlich eine Fristverlängerung für den Widerspruch beantragen.

Nun meine Fragen:

  1. Können wir eine Fristverlängerung beantragen und wenn ja, müssen wir hier etwas beachten.

  2. Sollen wir den Mitarbeiter vor Erhalt seiner Kündigung anrufen um mit ihm den Widerspruch vorab zu besprechen. Hier ist die Frage ob wird dies dürfen?!

Vielen Dank schon mal vorab für die Info

6.83008

Community-Antworten (8)

N
neskia

13.08.2009 um 19:27 Uhr

zu 1. Beantragen könnt ihr, jedoch muss der AG nicht zustimmen. Sollten alle benötigten Unterlagen vorliegen läuft die Frist. zu 2. Natürlich könnt ihr ihn auch per Telefon anhören, ob ihr ihn anhören wollt liegt in eurem Ermessen.

D
DonJohnson

13.08.2009 um 19:33 Uhr

Mich irritiert die Frage als solches, aber dazu später...

Telefonisch geht, aber warum keinen Besuch?

Was mich irritiert ist folgendes: Du stellst die Frage nach Verlängerung oder telefonischem Kontakt, aber nicht, ob wir dir / euch bei der Sache vielleicht helfen können...

Was wird dem Kollegen vorgeworfen?

C
CONSULTANT

13.08.2009 um 19:38 Uhr

Hallo DonJohnson,

wir sind ein Cosultingunternehmen, daher wohnen wir nicht alle in der nähe. Ich wollte mich erst mal grundsätzlich informieren.

Dem Kollegen wird nichts vorgeworfen, es geht um die Auflösung einer Abteilung. Man sieht keine Möglichkeit ihn in eine andere Abteilung umzugruppieren.

D
DonJohnson

13.08.2009 um 19:41 Uhr

Also betriebsbedingte Kündigung - sieht der BR denn die Möglichkeit (vielleicht mit Fortbildung usw.) ihn woanders einzusetzen? Soll die ganze Abteilung gekündigt werden? Fragen über Fragen...

C
CONSULTANT

13.08.2009 um 19:43 Uhr

Genau, das mit der Fortbildung usw. wollen wir ja aufführen, davor müssen wir aber mit dem Kollegen sprechen, um zu klären ob er sich überhaupt in den Bereichen sieht, die wir so aufführen. Die restlichen werden in andere Bereiche eingruppiert.

D
DonJohnson

13.08.2009 um 19:48 Uhr

Wer hat die Sozialauswahl getroffen, dass gerade der Kollege nciht woanders eingesetzt wird?

K
Kriegsrat

13.08.2009 um 20:03 Uhr

habt ihr euch mit der thematik "betriebsänderung" §§ 111 betrVG befasst ? sozialplan ?

C
CONSULTANT

14.08.2009 um 09:40 Uhr

Hallo DonJohnson,

es handelt sich im gesamten um 4 Mitarbeiter. Eine ist schwanger, eine im BR und der andere Kollege kann selbständig Beraten. Der Kollege mit der Kündigung ist in den Projekten immer als Junior mitgelaufen. Dies wird auch als Begründung aufgeführt, dass er keine eigenständige Beratung beim Kunden durchführen kann.

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