Hallo,
bei uns werden mehrere Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt. Wir haben im BR für alle je einen Widerspruch gemacht, nach persönlicher Anhörung fast aller betroffenen.
Diesen Widerspruch haben wir fristgerecht an den AG geleitet. Dieser hat nun trotzdem gekündigt. Das haben wir auch erwartet. In den Kündigungsschreiben steht nun aber nur, das die Rechte den Betriebsrates gewahrt wurden. Das wir einen Widespruch gemacht habe steht nicht drin, der Widerspruch ist auch nicht beigefügt. Ist das rechtens so?

Die Betroffenen werden nun alle Klagen. Kann der BR den Widerspruch den Leuten aushändigen, oder geht das nur nach Anforderung des Anwaltes?