Anhörung Änderungskündigung - Ist der Widerspruch noch fristgerecht wenn wir warten bis der MA aus der Reha zurückkommt?
Guten Tag, bin stellv. BRV und wir haben folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter der sich zurzeit in einer Rehamassnahme befindet soll eine Änderungskündigung erhalten. Der Betriebsrat wurde dazu informiert und gehört und wir haben dem mündlich widersprochen, ein schriftlicher widerspruch sollte dann folgen wenn der Mitarbeiter angehört werden kann, dieses ist jedoch in der Zeit seiner Rehamassnahme nicht möglich. Jetzt hierzu meine Frage: Ist der Widerspruch noch fristgerecht wenn wir warten bis der Ma. aus der Reha zurückkommt? Zählt schon der mündliche Widerspruch? mfg Sascha
Community-Antworten (1)
30.07.2009 um 15:34 Uhr
Hallo Sascha,
bei der Anhörung nach § 102 und auch bei § 99 BetrVerf. Gesetz solltet ihr nach einer Woche schriftlich wiedersprechen, da sonst die Zustimmung als erteilt gilt. Ihr könnt aber mit dem Arbeitgeber eine Fristverlängerung vereinbaren.
Grüße Simodo
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