Kündigung trotz AU - mit Verdacht auf Alkoholkrankheit?
Beabsichtigte Kündigung einer Mitarbeiterin ( AG wird die Kündigung am 09.03. dem BR vorlegen, daher erstmal nur Verdachts Angaben)
Gründe zur Kündigung sind evt. folgende:
- unendschuldigtes fernbleiben zu einem Team (Arbeitszeit/Pflicht/stand im DP)
- Diensttausch im DP eigenhändig eingetragen ,obwohl dies wissentlich verboten ist (Nur Heimleitung und Gruppenleitung sowie DP schreiber sind bemächtigt) wenn möglich als Kündigungsgründe:
- 2 geplante MA Gespräche sind ausgefallen wegen Krankmeldung (durch MA)
- verdacht auf Alkoholkrankheit
Bisher hat diese MA "KEINE" Abmahnungen in ihrer fast 10 J. Tätikkeit erteilt bekommen Beweise für Alkoholmissbrauch gibt es auch keine ! Nur die Aussage der MA selbst gibt dann den Beweis. Ich habe zu diesem MA engeren Kontakt. Zum einen Teamkollegin, zum anderen Privat. Mir sind die Probleme schon etwas länger bekannt,und weis auch das der MA in Ärztlicher behandlung/Betreuung war. In den letzten 3-4 Monaten ist das Verhalten in allen Bereichen (Privat und Beruflich in immer größere Konflikte gelangt.
Nun habe ich von diesem MA diese Inforation bekommen:
- Sie befindet sich seid ein paar Tagen (03.03.), für 3 Wochen in Stationärer Behandlung (Psychologisch, Alkoholentzug)
- im Anschluß ist entweder eine Ambulante Therapie/betreuung geplant oder eine 4 Monatige Stationäre Therapie in einer nahegelegenen Klinik
Der MA ist gewillt mit dem AG über sein Problem und die darausfolgenden Fehlverhalten offen zu reden. (Hat in der Klinik einen Sozialarbeiter zur Seite.)
Zudem erfolgt die Kündigung meines Wissen zum Zeitpunkt der Krankschreibung / da diese ja aktuell läuft ...
Ist die Kündigung Rechtens?(Da der MA ja nicht zuhause ist!) Ist eine Telefonische Befragung zur Kündigung des MA durch den BR möglich?Da der MA ja in der Klinik ist. In wieweit ist ein MA der auf Entzug ist zurechnungsfähig bzgl. des BR Gesprächs? Ist der AG nicht in Verpflichtung bei Alkoholkrankheit sorge für MA zu übernehmen? (Wenn er denn in nächster Zeit davon vom MA erfährt.)
Ja das war was viel.Ich hoffe etwas verständlich. Eine Kündigung dieser Art ist bisher zu meiner Zeit nicht vorgekommen. Deshalb freue ich mich über jeden Beitrag!! Vielen Dank!!Lolo
Community-Antworten (14)
05.03.2009 um 20:00 Uhr
@ lolo
wie bei jeder anderen ordentlichen kündigung bleiben dem BR nur die im § 102 BetrVG abschließend aufgeführten widerspruchsgründe sowie dem AN, innerhalb der drei-wochen-frist kündigungsschutzklage zu erheben
05.03.2009 um 20:09 Uhr
Ich kenne eure Firma nicht, aber vielleicht redet ihr als BR einfach mal mit der GL. Manchmal hilft es, die GL daran zu erinnern, das auch sie eine menschliche Seite haben. So haben wir schon einige Kündigungen verhindern können.
Am besten geht ihr gleich mit ein paar konkreten Vorschlägen hin, Wiedereingliederung oder etwas in der Art.
Wie gesagt, ich kenne weder eure Firma, noch die Firmenkultur, noch euer Verhältnis zum AG.
05.03.2009 um 20:22 Uhr
Hi kriegsrat :-)
vielen Dank für deinen Beitrag.
Ja der §102 ist mir tatürlich gekannt. Gründe hätten wir da denke ich auch genügend..
Aber ist denn die ganze Kündigung überhaubt Rechtens? Ich hab da so ein flaues Gefühl bei.
05.03.2009 um 20:34 Uhr
@ lolo
"Aber ist denn die ganze Kündigung überhaubt Rechtens?"
das wird der arbeitsrichter feststellen, aber ich glaube bei den von dir angeführten gründen hätte der AN ziemlich gute karten
05.03.2009 um 20:41 Uhr
Guten Abend neskia
Vielen Dank für deinen Beitrag!
Dein 1. Abschnitt hört sich gut an. Werde es mal ansprechen.
Der 2. Abschnitt ist auch informativ gewesen. Im nachhinein auch logisch,hhhmm-
Bzgl. Mitarbeit und Alter... Sie ist fast von Anfang an dabei (Jetzt im 10. Jahr) 7 Jahre war nicht 1x Krank !!! oder ähnlich...dann ging es so lansam los... Sie ist mitte 40 ,hat 3 Kinder denke damit können wir sicher auch arbeiten...
Nochmals danke,Lolo
05.03.2009 um 20:42 Uhr
@kriegsrat Mein lieber Kündigungsschmeichler...
Nehmen wir nur mal hypothetisch an, dass der betroffene Alki SOFORT eine ambulante/stationäre Therapie antritt... ...hätte er dann vor Gericht nicht noch viel bessere als nur 'gute Karten'? Vor allem hinsichtlich § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG - vom § 84 Abs. 2 SGB IX will ich gar nicht erst anfangen.
05.03.2009 um 20:44 Uhr
Hi magenta
Genau um das hat mich diese Kollegen gebeten! Ich hoffe nur das ich meine BR Kollegen mit ins Boot holen kann und da auf Verständniss und Unterstützung hoffen kann....
Vielen Dank!!
Gruß, Lolo
05.03.2009 um 20:46 Uhr
Hi Kölner
Könntst du grad mal etwas klarer werden...bitte. Hab des net so ganz verstanden, was du dazu sagst...:-)
Bitte nochmal...ausführlich...für mich...Danke schööön!
Gruß,Lolo
05.03.2009 um 20:50 Uhr
@ kölner
....drum finde ich, die kündigung sollte durchgefochten werden ist ja anscheinend schon alles in planung dann hätte der AN anschließend nämlich erstmal ruhe.....
05.03.2009 um 21:03 Uhr
@kriegsrat Lieber Sozialgesichtspunkteberücksichtiger, ...muss man denn dann erst über eine KSchKlage den steinigen Weg der Reha beschreiten?
@Lolo Dem Alki würde ich als Mensch und BR SOFORT klar machen, eine Therapie anzutreten. Dem AG würde ich als BR in einem Gespräch klarmachen, was für Chancen er hinsichtlich fehlender Rechtssicherheit hat.
05.03.2009 um 21:10 Uhr
@kölner geschätzter krisentherapeut,
sollte es noch AG geben, die auf ihren BR hören ? oder brauchen sie nicht erst ein urteil, um ruhe zu geben ?
05.03.2009 um 21:24 Uhr
@lolo
es ist nicht vorteilhaft für antwortgeber, wenn du deine anfangsfrage im nachhinein durch weitere informationen ergänzt manche antworten wirken dann etwas dämlich........
05.03.2009 um 21:54 Uhr
@neskia Huch...ich lese schon nicht mehr richtig...danke. Im Prinzip gelten meine Aussagen dennoch!
@kriegsrat Liebster Belehrungsverweigerer es braucht nicht immer ein Urteil - auch wenn Du sie liebst!!!
Hattest Du auch eine andere Version der Frage? Ich dachte schon an Halluzinogene...
06.03.2009 um 12:09 Uhr
An alle Antwortgeber
Vielen Dank für eure rege teilnahme! Was meine Fehler hier angeht, ich habe dazu gelernt. Beim nächsten mal gehts besser....
Ich nehme eure Anregungen mit! Nochmals Danke!
Schönes Wochenende, Lolo
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