Erstellt am 05.03.2009 um 19:00 Uhr von kriegsrat
@ lolo
wie bei jeder anderen ordentlichen kündigung bleiben dem BR nur die im § 102 BetrVG abschließend aufgeführten widerspruchsgründe
sowie dem AN, innerhalb der drei-wochen-frist kündigungsschutzklage zu erheben
Erstellt am 05.03.2009 um 19:09 Uhr von Magenta
Ich kenne eure Firma nicht, aber vielleicht redet ihr als BR einfach mal mit der GL. Manchmal hilft es, die GL daran zu erinnern, das auch sie eine menschliche Seite haben. So haben wir schon einige Kündigungen verhindern können.
Am besten geht ihr gleich mit ein paar konkreten Vorschlägen hin, Wiedereingliederung oder etwas in der Art.
Wie gesagt, ich kenne weder eure Firma, noch die Firmenkultur, noch euer Verhältnis zum AG.
Erstellt am 05.03.2009 um 19:22 Uhr von Lolo
Hi kriegsrat :-)
vielen Dank für deinen Beitrag.
Ja der §102 ist mir tatürlich gekannt.
Gründe hätten wir da denke ich auch genügend..
Aber ist denn die ganze Kündigung überhaubt Rechtens?
Ich hab da so ein flaues Gefühl bei.
Erstellt am 05.03.2009 um 19:34 Uhr von kriegsrat
@ lolo
"Aber ist denn die ganze Kündigung überhaubt Rechtens?"
das wird der arbeitsrichter feststellen, aber ich glaube bei den von dir angeführten gründen hätte der AN ziemlich gute karten
Erstellt am 05.03.2009 um 19:41 Uhr von Lolo
Guten Abend neskia
Vielen Dank für deinen Beitrag!
Dein 1. Abschnitt hört sich gut an.
Werde es mal ansprechen.
Der 2. Abschnitt ist auch informativ gewesen.
Im nachhinein auch logisch,hhhmm-
Bzgl. Mitarbeit und Alter...
Sie ist fast von Anfang an dabei (Jetzt im 10. Jahr)
7 Jahre war nicht 1x Krank !!! oder ähnlich...dann ging es so lansam los...
Sie ist mitte 40 ,hat 3 Kinder denke damit können wir sicher auch arbeiten...
Nochmals danke,Lolo
Erstellt am 05.03.2009 um 19:42 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Mein lieber Kündigungsschmeichler...
Nehmen wir nur mal hypothetisch an, dass der betroffene Alki SOFORT eine ambulante/stationäre Therapie antritt...
...hätte er dann vor Gericht nicht noch viel bessere als nur 'gute Karten'?
Vor allem hinsichtlich § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG - vom § 84 Abs. 2 SGB IX will ich gar nicht erst anfangen.
Erstellt am 05.03.2009 um 19:44 Uhr von Lolo
Hi magenta
Genau um das hat mich diese Kollegen gebeten!
Ich hoffe nur das ich meine BR Kollegen mit ins Boot holen kann und da auf Verständniss und Unterstützung hoffen kann....
Vielen Dank!!
Gruß, Lolo
Erstellt am 05.03.2009 um 19:46 Uhr von Lolo
Hi Kölner
Könntst du grad mal etwas klarer werden...bitte.
Hab des net so ganz verstanden, was du dazu sagst...:-)
Bitte nochmal...ausführlich...für mich...Danke schööön!
Gruß,Lolo
Erstellt am 05.03.2009 um 19:50 Uhr von kriegsrat
@ kölner
....drum finde ich, die kündigung sollte durchgefochten werden
ist ja anscheinend schon alles in planung
dann hätte der AN anschließend nämlich erstmal ruhe.....
Erstellt am 05.03.2009 um 20:03 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Lieber Sozialgesichtspunkteberücksichtiger,
...muss man denn dann erst über eine KSchKlage den steinigen Weg der Reha beschreiten?
@Lolo
Dem Alki würde ich als Mensch und BR SOFORT klar machen, eine Therapie anzutreten.
Dem AG würde ich als BR in einem Gespräch klarmachen, was für Chancen er hinsichtlich fehlender Rechtssicherheit hat.
Erstellt am 05.03.2009 um 20:10 Uhr von kriegsrat
@kölner
geschätzter krisentherapeut,
sollte es noch AG geben, die auf ihren BR hören ?
oder brauchen sie nicht erst ein urteil, um ruhe zu geben ?
Erstellt am 05.03.2009 um 20:24 Uhr von kriegsrat
@lolo
es ist nicht vorteilhaft für antwortgeber, wenn du deine anfangsfrage im nachhinein durch weitere informationen ergänzt
manche antworten wirken dann etwas dämlich........
Erstellt am 05.03.2009 um 20:54 Uhr von Kölner
@neskia
Huch...ich lese schon nicht mehr richtig...danke. Im Prinzip gelten meine Aussagen dennoch!
@kriegsrat
Liebster Belehrungsverweigerer
es braucht nicht immer ein Urteil - auch wenn Du sie liebst!!!
Hattest Du auch eine andere Version der Frage? Ich dachte schon an Halluzinogene...
Erstellt am 06.03.2009 um 11:09 Uhr von Lolo
An alle Antwortgeber
Vielen Dank für eure rege teilnahme!
Was meine Fehler hier angeht, ich habe dazu gelernt.
Beim nächsten mal gehts besser....
Ich nehme eure Anregungen mit!
Nochmals Danke!
Schönes Wochenende, Lolo