Unfallverhütungsvorschriften - was kann gegen Alkoholmissbrauch im Betrieb unternommen werden?
In unseren Unternehmen meinen die Leute aus unserm Büro sie dürfen auch wenn ausgetempelt haben, und noch bis 22.00 uhr Alkohol zu sich zunehmen ES ist den anderen Mitarbeiter im Lager doch untersagt. Wie kann man dagegen was unternehmen. können dies Leute entlassen werden.Leider ist es ein Alkohol misbrauch auf der Arbeit.
Community-Antworten (5)
09.11.2005 um 13:36 Uhr
??????????????????
10.11.2005 um 00:06 Uhr
Hallo könnte noch mehr Fragezeichen setzen! Diese Sache kommt mir sehr bekannt vor, und zwar aus meiner Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Frage:Die Büroleute haben Feierabend und gestallten dann ihr Büro in eine Kneipe um? In der Betriebsordnung müsste stehen Alkohol ist während der Arbeit verboten!Woher Weisst DU das sie dieser Sache nachgehen, Leergut gefunden? Im Container/Müllsäcken/Mülleimern ect. Wenn es so ist das sie auch dem Alkoholverbot unterliegen,sollte hier die Führungsebene eingreifen (oder macht die mit?)Diese muss es VERBIETEN und das hat Sie bestimmt getan und zwar in der Betriebsordung,es sei denn Du bist ein Bayer da gibt schon mal das Mass Bier zur Pause,was auch immer mehr verboten wird. Alkohl am Arbeitsplatz kann zur Kündigung führen. Ist es ein Alki hilft? hier,voraus gesetzt er lässt sich aufs Pferd helfen,hat eine megne Helfer er muss nur wollen,wenn man es vernünftig angeht kann er sogar seinen Jop behalten Das sind zB. DER BR/ ,der Betriebsarzt, wie gesagt man muss es vernünftig angehen.
10.11.2005 um 00:29 Uhr
Nachtrag zu 1. Der Alki ist Suchtkrank Er muss erst mal zu geeben das er es ist und dann kann man etwa tun.Es gibt da so einige Dinge,zB den 5 Schritteplan der müsste dem Br aber schon bekannt sein Fragt Euren Fasi mal oder die Berufsgenossenschaft eurem Betriebsarzt dürfte es auch nicht unbekannt sein! Gruss Akira
10.11.2005 um 07:40 Uhr
Lliebe "akira", Zugeben, dass man suchtkrank ist, ist ein relativer Akt - es ist die ureigenste Methode eines Alkoholikers, sich nichtfür selbigen zu halten. Es gibt zudem einen Punkt, da interessiert nicht mehr, ob Du Dich zum Alkoholiker erklärst, oder nicht. Der fünf Schritte Weg, Plan oder wie immer man das bezecinet, ist in einer BV zu regeln - sonst greift da gar nichts. Und der FASI sollte weniger damit zu tun haben, als vielleicht ein Sozialer Ansprechpartner oder ein Suchtbeauftragter und im Zweifel eine Kooperation mit einer Beratungsstelle.
10.11.2005 um 14:47 Uhr
Hallo Kölner.
an meinem Namen, kannst Du erkennen, ob ich eine liebe bin? Danke.
Ich weiss, als Fasi stehe ich im Hintergrund in einer beratenden Funktion. Man kann vieles in einer BV regeln,wenn man sie hat!In jedem Betieb gibt es irgend einen Beauftragten für irgendwas: Brandschutzbeauftragen, Umweltbeauftragen, Sicherheitsbeauftragen (Sibe), den von Dir genannten Suchtbeauftragen (wenn man ihn hat), die Fasi und viele mehr. Mir wurde zum zB. in meiner Ausbildung dieses Wissen, der Umgang mit Alkoholerkrankten, vermittelt. Da ich als einzige diesen Beruf in meinem Betrieb ausübe, bin ich auch die einzige Person mit diesen speziellen Kenntnissen an die sich die Mitarbeiter wenden können. Die einzige Person die mir Anweisungen geben kann, wäre mein Chef.
Wenn ein Alkoholabhängiger, der auch im Betrieb trinkt, von seinen Kollegen gedeckt wird, indem sie seine Arbeit mitmachen, sein Trinken tolerieren, ihn Heim schicken wenn er blau ist, machen sie sich zum Co-Abhängigen (obwohl man in der Psychologie da eher den Freundeskreis und Familienkreis des Trinkers meint). Und in wie weit ist einem krankhaften Trinker geholfen, wenn ihm alle betüdeln und ihm so vermitteln, dass er noch weiter trinken darf und es sie nicht stört? Es ist nun mal so, so hart es klingen mag, dass der Alkoholiker eine Gefahr darstellt im Betrieb. Im Betrieb wird nicht nur mit Wattebällchen geschmissen und mit Federn gekitzelt, da wird auch mit Maschinen, Gefahrstoffen gearbeitet. In der Pathologie durfte meine Tochter die schönsten Arbeitsunfälle begutachten, die unteranderen von Trinkern verursacht worden sind. Sehr unschön, habe ich mir sagen lassen. Wollen wir in Zukunft also die Alkoholiker von Ärzten in die Trinker-Kategorie einordnen lassen? Nur noch Pegel-Trinker an die Maschinen, da die zu der Trinker-Kategorie gehören die mit einem mindestmaß an Alkohol funktionieren und so sehr unauffällig sind? Dann sollten wir das vielleicht sogar dem Staat vorschlagen. Nur noch Pegel-Trinker ans Steuer. Auch im Staat ist es allgemein so: Alkohol hinterm Steuer verboten. Und so sollte es auch im Betrieb sein. Alkohol im Betrieb verboten.
Und zudem ist es leider so, dass ein Alkoholiker nur rafft was sein Problem ist, wenn er mal gehörig auf die Schnauze fällt. Und warum sollte die FaSi sich nicht nur um die Sicherheit kümmern, wenn sie doch die Methoden vermittelt bekommen hat wie man einen Alkoholabhängigen wieder voll in den Betrieb integrieren kann, ohne das dieser seine Arbeit verliert. Das habe ich ja bestimmt nicht umsonst lernen müssen.
Was ich damit sagen will: Natürlich ist die Fasi nicht der Betriebspsychologe, aber sie kann den Anfang machen und muss es sogar, da ein Alkoholiker, wie nun mehrfach gesagt, schlicht eine Gefahr darstellen kann. Was spricht also dagegen, dass sie es tut? Dannach die sozialen Einrichtungen zu nutzen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn dafür sind sie da. Um zu helfen. Genau wie die Fasi.
mit Grüßen,
Akira
Verwandte Themen
Unfallverhütungsvorschriften/ Arbeitsstättenrichtlinien - müssen die im Betrieb ausliegen?
ÄlterHallo Kollegen, noch ne Frage: Müssen wir im Betrieb die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften der BG und die Arbeitsstättenrichtlinien vor Ort haben? Oder reicht es, wenn man im Internet recher
Alkoholisiert bei der Arbeit
ÄlterEin Kollege wurde gestern nach Hause geschickt, da er angeblich während der Arbeit stark alkoholisiert war. Bei dem Gespräch hat der Vorgesetzte kein Betriebsratsmitglied hinzugezogen, sondern nur wah
Frage zur Arbeitszeitdokumentation
ÄlterLiebes Forum, ich hätte da mal eine Frage. Das BetrVG gibt im §80 Abs. 1 Ziffer 1 dem BR vor: "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütun
Widersetzung Arbeitsanweisung
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, habe mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt: Unser Werkstor wurde bisher immer vom letzten MA der Frühschicht zugemacht. Eine Spätschicht ist aber noch im Betrieb
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren